Die "Pille danach" ist als Notfallverhütung in mehr als 40 Ländern weltweit und in 17 europäischen Ländern (darunter Frankreich, Schweden oder die Schweiz) ohne Rezept erhältlich.
In Österreich unterliegt die "Pille danach" immer noch der Rezeptpflicht. Und das, obwohl der Oberste Sanitätsrat die Befreiung von der Rezeptpflicht empfiehlt.
Die "Pille danach" verhindert eine Befruchtung der Eizelle, bewirkt jedoch keinen Schwangerschaftsabbruch. Sie ist daher nicht zu verwechseln mit der Abtreibungspille Mifegyne (RU 486).
Die Grünen fordern eine rezeptfreie Abgabe der "Pille danach" in Apotheken.
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Die "Pille danach" verhindert eine Befruchtung der Eizelle, bewirkt jedoch keinen Schwangerschaftsabbruch. Sie ist daher nicht zu verwechseln mit der Abtreibungspille Mifegyne (RU 486). Die "Pille danach" ist reines Gestagen und hat kein medizinisches Risiko.
Die "Pille danach" ist als Notfallverhütung bereits in 17 europäischen Ländern (darunter Frankreich, Schweden oder die Schweiz) ohne Rezept erhältlich.
In Ländern, in denen die "Pille danach" bereits seit dem Jahr 2000 rezeptfrei in Apotheken erhältlich ist, ist die Zahl der ungewollten Schwangerschaften und der Abtreibungen deutlich zurückgegangen.
In Österreich unterliegt die "Pille danach" immer noch der Rezeptpflicht. Und das, obwohl der Oberste Sanitätsrat (Beratungsgremium der Gesundheitsministerin) sowie die WHO die Befreiung von der Rezeptpflicht empfehlen. Aufgrund der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates wurde im August 2005 vom Gesundheitsministerium ein sogenannter "Notfallserlass" herausgegeben, der die Apotheken in Notfällen zu einer Abgabe der "Pille danach" ohne ärztliche Verschreibung berechtigt, da der Zeitfaktor eine große Rolle spielt Die Einnahme ist längstens innerhalb von 72 Stunden, am besten jedoch innerhalb von 24 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr vorzunehmen. Deshalb ist ein schneller und hürdenloser Zugang notwendig. Dieser an sich positive Erlass wird jedoch von den Apotheken österreichweit sehr unterschiedlich gehandhabt.
Spitäler sind erfahrungsgemäß die Hauptanlaufstelle für Hilfe suchende Frauen und Mädchen. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2006 weigern sich 28 % der Spitäler mit gynäkologischen Abteilungen, Rezepte für die Notfallverhütung auszustellen. Obwohl es eindeutige Empfehlungen betreffend der Abgabe gibt, sind Ärzte/Ärztinnen schlecht informiert und es existieren keine einheitlichen Richtlinien. Besonders für junge Mädchen ist es schwer, die "Pille danach" zu bekommen, die Jagd nach einem Rezept ist oft ein Weg durch ein Labyrinth an Vorurteilen und moralischer Bewertung.
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Die Grünen fordern eine rezeptfreie Abgabe der "Pille danach" in Apotheken.
Zur Verhinderung von ungewollten Teenagerschwangerschaften bzw. Abtreibungen fordern die Grünen in einem Entschließungsantrag, die rechtlichen Voraussetzungen der Abgabe durch VertrauenslehrerInnen und SchulärztInnen prüfen zu lassen und danach Maßnahmen einzuleiten, die die Abgabe der "Pille danach" an Schulen ermöglichen. (422/A(E) der Abg. Zwerschitz u. Freundinnen betreffend die Abgabe der "Pille danach" an Schulen: Siehe PDF-Dokument.)
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Die "Pille danach" ist ein Mittel zur Notfallverhütung.
Entgegen bisherigen Annahmen weisen neueste Erkenntnisse darauf hin, dass die "Pille danach" die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle nicht verhindert. Es hat sich ein einziger Wirkungsmechanismus bestätigt: die Verhinderung oder Verzögerung des Eisprungs. Somit kann eine Befruchtung verhindert werden, wenn die "Pille danach" vor dem Eisprung eingenommen wird. Falls dieser schon stattgefunden hat, ist die "Pille danach" wirkungslos.
In mehr als 40 Staaten weltweit ist die "Pille danach" ohne ärztliche Verordnung erhältlich. In Großbritannien wird sie auch in Schulen abgegeben.
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Verantwortlich für den Inhalt: Barbara Zwerschitz, Jugendsprecherin und Abgeordnete zum Nationalrat; Gabriele Stauffer, Gesundheitsreferentin des Grünen Klubs im Parlament.