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Bild: Kurz & bündig Gleicher Zugang zu Gesundheitsleistungen.

Gleicher Zugang zu Gesundheitsleistungen

Eine Harmonisierung unterschiedlicher Kassenbeiträge bei gleichzeitiger Harmonisierung der jeweiligen Leistungen und Selbstbehalte ist für einen gleichen Zugang aller zu den Gesundheitsleistungen dringend notwendig.

Auch bei einem klaren Bekenntnis zur Pflichtversicherung sind Reformen der Kassen kein Tabu, sondern Zeichen innovativer Leistungsorientierung, verbesserter PatientInnenorientierung und Rationalisierung.

Die Grünen fordern eine bundeseinheitliche Harmonisierung von Beiträgen und Leistungen und ein Ende der Benachteiligung vonPatientInnen durch regional unterschiedliche Versorgungsstandards .


Inhalt:

Problemaufriss

Die Maßnahmen zur Finanzierung der Krankenkassen und der Krankenanstalten stützen sich hauptsächlich auf regressiv wirkende Selbstbehalte. Auch die Erhöhung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung ist eine sozial unausgewogene Maßnahme, da durch die Höchtstbeitragsgrundlage eine Grenze nach oben eingezogen ist.

Gerade weil untere Einkommens- und Bildungsschichten viel früher und häufiger erkranken als das oberste Einkommens- und Bildungsfünftel führen diese undifferenzierten Maßnahmen zu einer unakzeptablen Mehrbelastung dieser Gruppen.

Österreich liegt, was den privaten Finanzierungsanteil an den Gesamtgesundheitskosten betrifft, nach den USA und den Niederlanden and der unrühmlichen dritten Stelle weltweit.

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Grüne Position

Die Grünen fordern:

  • eine Bundeseinheitliche Harmonisierung von Beiträgen und Leistungen

  • den mittelfristigen Ausstieg aus berufständigen Kassen

  • ein Ende der Benachteiligung von PatientInnen durch regional unterschiedliche Versorgungsstandards

  • die diversen Kassen sollen stufenweise in neun Länderkassen zusammengeführt werden. Alter, Einkommen, Wohnort, Krankenkasse oder Diagnose dürfen nicht über die Qualität der Gesundheitsversorgung entscheiden.

Zur Finanzierung des Gesundheitswesens braucht es einen Mix aus:

  • Sozialversicherungsbeiträgen
  • Steuern
  • Selbstbehalten, die auf ihre soziale Veträglichkeit hin überprüft und dementsprechend angepasst wurden (Deckelung bei der Rezeptgebühr
  • Keine Selbstbehalte für Kinder, Jugendliche, chronisch Kranke, sozial Schwache)
  • Anhebung der Höchstbeitragsgrenze auf 5000 € pro Monat für Kranken- und Unfallversicherung
  • Verbreiterung der Beitragsgrundlage durch Einbeziehung nicht lohnabhängiger Einkommen (Wertschöpfungsabgabe)
  • Einführung einer neu definierten Erbschaftssteuer

Die Krankenkassen müssen auf Basis eines Reformkonzeptes nachhaltig finanziert werden. Die Über- und Fehlversorgung muss behoben und die Versorgungslücken müssen geschlossen werden:

Grüne Forderungen, um die Über- und Fehlversorgung zu beheben:

  • Eine sachlich fundierte Reduktion von Spitalsbetten und die Umwidmung von Betten aus wenig ausgelasteten Bereichen in Bereiche mit hohem Bedarf. Der niedergelassene Bereich (mit ÄrztInnen und anderen Gesundheitsberufen) gehört gestärkt und der tagesklinische Bereich ausgebaut.

  • Eine bundesländerübergreifende Standortplanung, mit einer abgestimmten Profilbildung im Leistungsspektrum der einzelnen Häuser (Standard-, Schwerpunktkrankenhaus). Verbindliche Standards orientiert an internationalen Qualitätskriterien betreffend Personalausstattung und technisch notwendiger Einrichtungen müssen gesichert sein.

  • Vermehrte PatientInnensicherheit durch verbindliche Qualitätsstandards sowie verbindliche Leistungsdokumentationen. Von den Leistungserbringern an den einzelnen Standorten sind realistische Mindestfallzahlen einzuhalten, denn nur wer eine Leistung oft erbringt, erbringt sie gut.

Grüne Forderungen, um die Versorgungslücke zu schließen:

  • Eine bedarfsgerechte Versorgung der PatientInnen durch niedergelassene ÄrztInnen mit Kassenvertrag, ohne soziale und finanzielle Zugangsbarrieren.

  • Einen österreichischen Gesamtvertrag über den Kostenersatz für Psychotherapie, der es psychisch kranken Menschen ermöglicht, ohne finanzielle Hürden eine psychotherapeutische Behandlung zu erhalten.

  • "Rund um die Uhr Betreuung" muss ein Baustein im Gesamtkonzept von Unterstützung, Betreuung und Pflege alter Menschen sein. Ebenso müssen ambulante, teilstationäre und qualitativ hochwertige stationäre Angebote ausgebaut werden. Die Deckelung bei den ambulanten Diensten, die bedeutet, dass nur eine bestimmte Zahl von Betreuungsstunden gefördert wird, muss fallen. Das Pflegegeld ist jährlich zu valorisieren. Wir fordern ein Recht aller auf eine qualitativ gute und finanziell leistbare Pflege und Betreuung durch Etablierung eines Pflegefonds.

  • Einen beschleunigten Ausbau der mobilen Hospizteams, eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Hospizbetten, und die finanzielle Absicherung des Hospizbereiches durch eine Regelfinanzierung. Sterbende dürfen nicht zu Sozialfällen werden! Gemeinsam mit den Ländern ist ein Finanzierungsplan für stationäre und ambulante Hospizbetreuung zu erstellen. Für alle in der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen tätigen Berufsgruppen sind bundeseinheitliche Ausbildungsstandards zu schaffen. Betreuende Angehörige sind angemessen zu unterstützen. Das Modell der Familienhospizkarenz muss evaluiert und verbessert werden.

  • Eine deutliche Erhöhung der Kassen-Tarife für Physio-, Ergo- und Logotherapie und die volle Kostenübernahme für Therapien bei Kindern und Jugendlichen.

  • Den bedarfsgerechten flächendeckenden Ausbau der ambulanten Rehabilitation (interdisziplinäre Teams) entsprechend den Ergebnissen der Studie des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen. Die ambulante Rehabilitation muss wohnortnah stattfinden und das häusliche Umfeld und die Angehörigen einbeziehen (Finanzierung von Hausbesuchen).

  • Eine deutliche Ausweitung der zahnmedizinischen und kieferorthopädischen Leistungen als Pflichtleistung der Kasse und die volle Kostenübernahme bei Kindern und Jugendlichen sowie sozial Schwachen. Zahnärztliche Versorgung und Sehbehelfe dürfen nicht zur Armutsfalle werden!

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Harte Fakten

Die Selbstbehalte im Gesundheitswesen sind von 2000 bis 2005 um 134 Millionen Euro gestiegen. Hatten sie 2000 noch 676 Millionen Euro betragen, erhöhten sie sich bis 2005 auf 810 Millionen.

Den größten Anteil an den Selbstbehalten nimmt die Rezeptgebühr ein. 2005 betrug sie 343 Millionen Euro. Den zweithöchsten Posten nehmen Beiträge bei Krankenhausaufenthalt ein, am dritten Platz mit 102 Millionen Euro rangiert der abnehmbare Zahnersatz und Kieferregulierung. Nicht berücksichtigt wurden Zahlungen für festsitzenden Zahnersatz.

Die Zahlen im Detail:

  • 2000: 676 Mio. Euro
  • 2001: 755 Mio. Euro
  • 2002: 742 Mio. Euro
  • 2003: 759 Mio. Euro
  • 2004: 775 Mio. Euro
  • 2005: 810 Mio. Euro

De fakto betrug die Rezeptgebühr im Jahr 2000 3,27 Euro; und im Jahr 2008 beträgt sie 4 Euro 80 pro Medikament. Das ist eine Erhöhung um fast 50 Prozent in nur 8 Jahren.

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Verantwortlich für den Inhalt: Univ.Prof. Dr. Kurt Grünewald, Grüner Gesundheitssprecher und Abgeordneter zum Nationalrat; Gabriele Stauffer, Gesundheitsreferentin des Grünen Klubs im Parlament.