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Zivildienst

Eine Verkürzung des Zivildiensts auf sechs Monate brächte Kostenwahrheit. Die Ausbildung zum Zivildienst-Einsatz rentierte sich dann nicht mehr. Der Ersatz von Regelarbeitsplätzen durch Zivildiener kann so und nur so ein Riegel vorgeschoben werden. Auf mittlere Sicht bis spätestens 2012 wäre die Abschaffung der Wehr- und somit auch der Zivildienstpflicht und die Übernahme der Aufgaben in aktiven Arbeitsmarktprogrammen gegen Jugendarbeitslosigkeit zu entwickeln. Die Grünen haben dazu das Austrovolontariat als Nachfolgeprojekt zum Zivildienst am Beginn der Zivildienstreformkommission vorgelegt. Die Regierung und auch die SPÖ hat das abgelehnt.

Inhalt:

Problemaufriss

Derzeit sind Zivildiener hinsichtlich der Dauer und der Entlohnung (Verpflegungsgeld!) gegenüber Wehrdienern klar benachteiligt. Gegen diesen Missstand haben Tausende Zivildiener Beschwerde erhoben. Durch die Auslagerung der Zivildienstagenden in der ZDG-Novelle 2001 ist mit der Zivildienstverwaltungs GesmbH eine Instanz zwischen die Beschwerdeführer und das Innenministerium getreten, was zur Verlängerung der Verfahren geführt hat. Der Zivildienst berührt jedoch staatliche Kernaufgaben und fällt damit in die Zuständigkeit des Bundes (diesbzgl. VfGH Verfahren sind anhängig). Daher sind die Rücknahme der Ausgliederung sowie ein einheitlicher Tagsatz für Verpflegungsgeld von derzeit 13,60 Euro und ein einheitliches Fahrtgeld zu gewährleisten. Außerdem ist die langjährige Forderung nach Schaffung einer gesetzlichen Interessensvertretung für Zivildiener umzusetzen.

Die Verkürzung als erster Schritt zur Abschaffung des Zivildienstes muss offensiv und kreativ vollzogen werden, damit das Sozialsystem unter der Gleichstellung von Wehr- und Zivildieners nicht leidet. Derzeit werden Zivildiener entgegen den Vorgaben des ZDG immer wieder auf Regelarbeitsplätzen und nicht als Hilfskräfte eingesetzt. Eine Verkürzung des Zivildiensts auf sechs Monate bringt Kostenwahrheit, da sich die heute teils übliche Fachausbildung zum Einsatz auf Regelarbeitsplätze nicht mehr rentiert. Stattdessen sind diese Stellen zu professionalisieren und nicht mehr mit Zivildienern zu besetzen. Eine Verkürzung auf sechs Monate hat außerdem eine Steigerung der "Durchlaufrate" von Zivildienern pro Zivildienststelle zur Folge, was einen Abbau des Rückstaus bei den Zuweisungen bringt. Analog zur Ausbildung beim Bundesheer kann ein sechsmonatiger Zivildienst freiwillig auf zwölf Monate verlängert werden. Bei Gewährung einer Fachausbildung (z.B. Rettungssanitäter) ist eine Verlängerung jedoch obligatorisch. Dadurch wird das Ausbilden von Zivildienern für die Einrichtungen wieder rentabel. Es hat außerdem den Vorteil, dass sie nicht mehr alle, sondern nur jene, die tatsächlich an einer Ausbildung interessiert sind, ausbilden.

Eine moderne Aufgabendefinition für Zivildiener schließt Umwelt- und Friedensdienste mit ein. Zivildiener sind daher auch im ökologischen Bereich (Umweltberatung an Schulen) und in der Friedensarbeit (Schlaining, Vorbereitung auf zivile Konfliktprävention im Rahmen der EU) einzusetzen.
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Grüne Position

Eine Verkürzung des Zivildiensts auf sechs Monate brächte Kostenwahrheit, da sich die heute teils übliche Fachausbildung zum Einsatz auf Regelarbeitsplätzen nicht mehr rentiert. Stattdessen sind diese Stellen zu professionalisieren und nicht mehr mit Zivildienern zu besetzen. Eine Verkürzung auf sechs Monate hat außerdem eine Steigerung der "Durchlaufrate" von Zivildienern pro Zivildienststelle zur Folge, was einen Abbau des Rückstaus bei den Zuweisungen bringt. Analog zur Ausbildung beim Bundesheer kann ein sechsmonatiger Zivildienst freiwillig auf zwölf Monate verlängert werden. Bei Gewährung einer Fachausbildung (z.B. Rettungssanitäter) ist eine Verlängerung jedoch obligatorisch. Dadurch wird das Ausbilden von Zivildienern für die Einrichtungen wieder rentabel. Es hat außerdem den Vorteil, dass sie nicht mehr alle, sondern nur jene, die tatsächlich an einer Ausbildung interessiert sind, ausbilden.

Ein Antrag von Klubobmann Van der Bellen zur einheitlichen Regelung des Entgeltes für Zivildiener und Träger findet sich zum Download auf in der rechten Spalte.

Eine moderne Aufgabendefinition für Zivildiener schließt Umwelt- und Friedensdienste mit ein. Zivildiener sind daher auch im ökologischen Bereich (Umweltberatung an Schulen) und in der Friedensarbeit (Schlaining, Vorbereitung auf zivile Konfliktprävention im Rahmen der EU) einzusetzen.

Mit der Verkürzung des Wehrdienstes wollen wir:

  • Gleiche Dauer von 6 Monaten für Wehr- und Zivildienst
  • Möglichkeit zur freiwilligen Verlängerung um 6 Monate analog zum Bundesheer
  • Gleiches Entgelt und Verpflegungsgeld von Euro 13,60 für Präsenz- und Zivildienst - Auszahlung durch den Bund
  • Keine Zweckentfremdung eingesetzter Zivildiener. Stattdessen klare und arbeitsmarktneutrale Aufgabendefinition sowie Professionalisierung im Sozialbereich
  • Ausweitung des Aufgabenprofils auf Umwelt- und Friedensdienste
  • Gesetzliche Interessensvertretung für Zivildiener durch den derzeitigen Verein Plattform für Zivildienst
  • Verpflichtende Verlängerung auf 12 Monate bei Fachausbildung durch die Einrichtung
  • Bundesheer-Beschwerdekommission als parlamentarische Einrichtung auch für Zivildiener öffnen

Nach Abschaffung der Wehrpflicht: Das Austrovolontariat ist nach Abschaffung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes einzurichten. Statt eines Zwangsdienstes bietet es die Möglichkeit zum Solidaritätsdienst an der Gesellschaft. Junge Männer und Frauen zwischen 18 und 26 Jahren werden durch ein attraktives Anreizsystem dafür gewonnen.

Teil des Anreizsystems sind adäquate Entlohnung und Anrechenbarkeit im Rahmen einschlägiger Ausbildungen (Praktikum). Die Freiwilligen werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit sozialversicherungsrechtlicher Absicherung beschäftigt. Als Richtwert für ihre Entlohnung gilt das Gehalt für ungelernte Hilfskräfte in der jeweiligen Branche. Als Praxis- und Berufsfindungsjahr ist das Austrovolontariat für Ausbildungen im jeweiligen Bereich anrechenbar (Pädak, Sozak, medizinischer Bereich,...). Es erleichtert außerdem den Berufseinstieg, indem es den Übertritt in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis bei Einverständnis von Freiwilliger/m und DienstgeberIn vorsieht. Für Freiwillige bedeutet dies die Chance, sich ein Berufsfeld genau ansehen zu können, bevor sie sich für einen konkreten Arbeitsplatz oder eine lange Ausbildung entscheiden, was drop-out Quoten nachweislich senkt. DienstgeberInnen profitieren, da sie zukünftige MitarbeiterInnen über ein Jahr an der konkreten Arbeit schulen und beobachten können. Das bereits bestehende Projekt des freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres wird entsprechend aufgewertet und in das Austrovolontariat integriert.

Das Austrovolontariat bietet eine Möglichkeit der Vorbereitung auf ein europäisches Ziviles Friedenskorps. Die Finanzierung tragen wie bisher beim Zivildienst der Bund, die Länder (Wohnbeihilfe, ...) und die Einrichtungen zu gleichen Teilen.

Voraussetzungen für das Austrovolontariat:

  • Attraktives Anreizsystem für Freiwillige o Dienstverhältnis mit SV-rechtlicher Absicherung o Entgelt orientiert am Gehalt ungelernter Hilfskräfte o Anrechenbarkeit für Ausbildungen (Praktikum) o Erleichterter Berufseinstieg
  • Offen für Männer und Frauen zwischen 18 und 26
  • Unterstützung beim Aufbau eines europäischen Zivilen Friedenskorps
  • Ansiedlung der Kompetenzen im Sozialministerium bzw bei Auslandsdiensten im Außenministerium
  • Finanzierung durch Bund, Länder und Einrichtungen zu gleichen Teilen

Mit dem Austrovolontariat machen wir ganz klar, dass die Grünen nach der Abschaffung der Wehrpflicht für das Freiwilligkeitsprinzip eintreten und dass die Grünen mit internationalen Friedens- und Umweltdiensten eine lebendige Visitenkarte Österreichs schaffen. Damit wird ein Beitrag zum Umweltschutz insbesondere auch in den neuen Mitgliedsstaaten der EU und zum Aufbau einer zivilen Komponente für die Europäische Sicherheitspolitik geleistet, die einen substanziellen Beitrag für den Aufbau eines zivilen Friedenskorps bildet. Gleichzeitig wird auch der Beitrag zur Sicherung des Sozialsytem geleistet.

Dieses Austrovolontariat kann auch als Maßnahme der aktiven Arbeitmarktpolitik – siehe auch das "Kurz & Bündig"-Dokument "Grundsicherung" - aufgegriffen und vertreten werden.
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Verantwortlich für den Inhalt: Theresia Haidlmayr, Zivildienstsprecherin und Abgeordnete zum Nationalrat; Dr. Peter Steyrer, Referent des Grünen Klubs im Parlament.