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Freiwilligentätigkeit in Österreich

Freiwilligendienste, Gedenk-, Sozial- und Friedensdienst, Freiwilligentätigkeit: in Österreich arbeiten rund 3 Millionen Menschen ab 15 Jahren wöchentlich freiwillig - insgesamt ganze 14,7 Millionen Arbeitsstunden. Davon leisten 8 Millionen Menschen freiwillige Arbeit in Organisationen und Vereinen in Form der so genannten "formellen Freiwilligentätigkeit" und 6,7 Millionen ohne die Anbindung an Verein oder Organisation in Form von so genannten "informellen Freiwilligentätigkeit" wie zum Beispiel der Nachbarschaftshilfe [1]. 

Vergleicht man das mit "normal Beschäftigten", ergibt sich eine Zahl von rund 425.000 Vollzeiterwerbstätigen bzw. 13 % der unselbstständig Erwerbstätigen [2].

Was genau ist eine Freiwilligentätigkeit?


Freiwilligentätigkeit ist eine Leistung, die ohne gesetzliche Verpflichtung und unbezahlt verrichtet wird und Personen außerhalb des eigenen Haushalts zugutekommt. Unterschieden wird zwischen den Freiwilligendiensten und der Freiwilligen- tätigkeit. Im folgenden Text erklären wir die Unterschiede im Detail.

Inhalt:


FREIWILLIGENDIENST - WAS IST DAS?

Es gibt verschiedene Formen von Freiwilligendienste. Diese sind:

  • das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)
  • das Freiwillige Diakonische Jahr (DJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)
  • Gedenk- Sozial- und Friedensdienste als Auslandsdienste als spezielle Formen freiwilligen Engagements

Allen gemeinsam ist:

  • fixe Dauer
  • Vollzeitcharakter
  • Supervision und
  • eine fixe Anzahl von Bildungseinheiten.

Diese Freiwilligendienste sind speziell für Jugendliche und junge Erwachsene, oft auch zur Berufsorientierung, gemacht. Leider fehlt für die bewährten Freiwilligen- diensten bis dato ein entsprechendes Gesetz, das Rahmenbedingungen sicherstellt und verbessert.

Wir Grünen wollen, dass sich das ändert. Denn:

Die Regierung hat nichts unternommen ...


Im Regierungsprogramm wird die „Absicherung des Freiwilligen Sozialen Jahres (…) und die Ausweitung auf Sozial-, Gedenk- und Friedensarbeit im Ausland (…) mit dem Ziel der Schaffung eines eigenen gesetzlichen Rahmens“ als Maßnahme angekündigt.

Aber: Im Ergebnis der Regierungsklausur vom Mai 2011 „Fahrplan 2011-2013“, werden diese Maßnahmen nicht erwähnt. Lediglich eine Entschließung betreffend „Freiwilliges Soziales Jahr“ wurde von SPÖ und ÖVP im Mai 2011 beschlossen, um den zuständigen Bundesminister Hundstorfer zu ersuchen, die Absicherung des Freiwilligen Sozialen Jahres (auf Basis des Evaluationsberichtes 2008) inklusive der Sozial- Gedenk-, und Friedensarbeit im Ausland mit dem Ziel der Schaffung eines gesetzlichen Rahmens zügig weiter zu verfolgen.

Außer medialen Ankündigungen seitens des Bundesministers, dass eben im Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 ein Gesetz kommt, sind bislang keine konkreten Schritte gesetzt worden.

... außer die Familienbeihilfe gekürzt!


Eine Maßnahme der Bundesregierung, die eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement junger Menschen bedeutet, ist die Kürzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe auf 24 Jahre, die mit 1. Juli  2011 in Kraft tritt. Mit der Kürzung sind auch Ausnahmeregelungen geschaffen worden, womit die Familienbeihilfe aus bestimmten Gründen anstatt bis zum 24. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden kann. Die Absolvierung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) ist ein solcher Ausnahmegrund, die anderen Freiwilligendienste wie das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und das Freiwillige Diakonische Jahr (DJ) bis dato nicht.

Grüne Forderungen für Freiwilligendienste [3]

Wir wollen endlich gesetzliche Rahmenbedingungen für die Freiwilligenarbeit in Form eines Freiwilligendienstgesetzes. Wir fordern von der Regierung:

  1. Ein Freiwilligendienstgesetz. Dieses Gesetz muss unter der aktiven  Einbeziehung von Trägerorganisationen der Freiwilligendienste sowie von Jugendorganisationen, insbesondere der Bundesjugendvertretung, gestaltet werden.

  2. Einbeziehung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in das neu zu beschließende Gesetz

  3. Verlängerung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe für alle Freiwilligendienste

  4. Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe und Waisenpension während der Tätigkeit in einem der genannten Freiwilligendienste

  5. Änderung des Familienlastenausgleichgesetz und des Sozialversicherungsgesetzes

  6. Anerkennung bzw. Anrechnung der erworbenen Kompetenzen durch die Tätigkeit in einem der genannten Freiwilligendienste, speziell für einschlägige Ausbildungen im Sozial-, und Gesundheitsbereich sowie für ökologische Berufe

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GEDENKDIENST, SOZIALDIENST, FRIEDENSDIENST

Seit vielen Jahren leisten junge Österreicherinnen und Österreicher freiwillig Gedenk-, Sozial- und Friedens- dienste im Ausland.

Im Jahr 2009 waren über 100 junge Männer als Auslandszivildiener in den verschiedensten Ländern der Welt tätig. Sie arbeiten an auslän- dischen Holocaust-Gedenkstätten und  Museen, in Archiven, Bibliotheken. Sie pflegen in Altersheimen Holocaustüberlebende, arbeiten an Jugendbegegnungsstätten, an ehemaligen Orten des Massenmordes wie in Auschwitz, Theresienstadt oder Marzabotto. Dies alles gegen das Vergessen der Gräuel des Nationalsozialismus. In Friedens- und Sozialprojekten engagieren sie sich für die Entwicklungszusammenarbeit, gewaltfreie Konfliktlösungen und unterstützen regionale Projekte.

Im Dienste Österreichs - aber ungerecht behandelt


Es ist unbestritten, dass dieses Engagement in hohem Maße im außen- und innenpolitischen Interesse der Republik liegt. Dennoch werden genau jene Organisationen, die diese wichtigen Dienste ermöglichen und jene jungen Menschen, die sich für diese Form von Freiwilligenarbeit oder Zivildienst entscheiden, ungerecht behandelt.

Frauen können diesen freiwilligen Dienst nach wie vor nur auf eigene Kosten und unter Inkaufnahme erheblicher sozialrechtlicher Schlechterstellung leisten. Der entsprechenden Absichtserklärung im Regierungsübereinkommen zur Gleichstellung von Frauen und Männer sind bis heute keine konkreten Schritte gefolgt.

Nur 9.000 Euro pauschal


Obwohl erheblich mehr Lebenshaltungskosten anfallen und obwohl davon Sozialversicherung, Reisekosten und - im Fall von Nicht-EU-Staaten – Auslandsversicherungen bezahlt werden müssen, stellt die Republik nach bisher 10.000,- Euro ab 2011 lediglich die Pauschalsumme von 9.000,- Euro pro gefördertem Zivilersatzdiener zur Verfügung.

Die gesamte Vorbereitung der Freiwilligen auf ihre Tätigkeit, die Administration des Dienstes und die Betreuung vor Ort wird nach wie vor auf ehrenamtlicher Basis durch Organisationen geleistet, die dafür keinerlei öffentliche Zuwendungen erhalten.

Der langfristige Erhalt des großartigen und wichtigen Engagements Österreichs im Ausland in Form von zivilen und friedensstiftenden Einsätzen muss gewährleistet bleiben und mittelfristig ausgebaut werden.

Grüne Forderungen für Gedenkdienst, Sozialdienst, Friedensdienst

  1. Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, die diese innen- und außenpolitisch wichtigen Dienste absichern

  2. Gedenkdienst, Sozialdienst und Friedensdienst müssen für Frauen und Männer gleichermaßen zugänglich sein

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FREIWILLIGENTÄTIGKEIT

Die Freiwilligentätigkeit umfasst zahlenmäßig das größte Volumen freiwilligen Engagements. Die Menschen arbeiten dabei in den unterschiedlichsten Bereichen ohne Bezahlung: Kultur, Sport, Katastrophenhilfe, Religion, Soziales, Politik, Gemeinwesen, Umwelt bis hin zur Nachbarschaftshilfe.

Freiwilligentätigkeit dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt, der Solidarität und der politischen Teilnahme. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement sind in vielen Punkten jedoch mangelhaft oder fehlen ganz!

Unterschiedliche Rahmenbedingungen


Freiwillige treffen in unterschiedlichen Bereichen ihrer Tätigkeit auf teilweise sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen.

Ein Beispiel dafür ist die Unfallversicherung [4]. Die notwendige Absicherung bei einem Unfall ist für freiwillig Tätige in Blaulichtorganisationen (Rettung, Feuerwehren) durch eine Zusatzversicherung in der Unfallversicherung gegeben. In anderen Bereichen sind die Freiwilligen darauf angewiesen von der Organisation unfallversichert zu werden.

Im Katastrophenhilfsdienst ist die Abgeltung bei längeren Einsätzen oder Kostenübernahme bei Verdienstentgang oder Einkommensverlust nach Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. Die österreichische Bundesregierung ist aufgerufen ein Bundesgesetz zu schaffen, damit gerade Freiwillige im Katastrophenhilfsdienst bundesweit einheitliche Bedingungen vorfinden und ihr Engagement keine Nachteile für sie bringt.

Der Österreichische Rat für Freiwilligenarbeit [5] als Interessensvertretung der Freiwilligen und der Freiwilligenorganisationen [6] hat bereits 2004 eine Reihe von Empfehlungen für verbesserte Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement abgegeben. Er empfiehlt die Einrichtung von Freiwilligenagenturen in den Ballungszentren mit professionellen Freiwilligen-KoordinatorInnen. Auch die Anrechnung länger dauernder freiwilliger Tätigkeit für die Pension, als Beitragszeit bei Weiterversicherung oder als Ersatzzeit wird angeregt sowie die Ausdehnung der steuerrechtlichen Erleichterungen, wie derzeit für ehrenamtlich tätige VereinsfunktionärInnen [7], auf Freiwilligenarbeit generell. Das Einsetzen einer ExpertInnen-Arbeitsgruppe zur Frage der Absicherung freiwillig Tätiger im Falle eines Haftungsschadens ist wie die Ausweitung des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes auf Freiwillige überlegenswert.

Der bereits vorhandene Freiwilligenpass muss den Bedürfnissen der Freiwilligen auf alle Fälle angepasst und im Sinne der Verwendbarkeit und Anerkennung der non-formal erworbenen Kompetenzen überarbeitet werden. Good-Practice Beispiele aus anderen europäischen Ländern sind in die Weiterentwicklung des österreichischen Freiwilligenpasses miteinzubeziehen. Finnland beispielsweise verfügt über das „Recreational Activity Study Book“ das als Nachweis von nicht-formalen Lernerfahrungen gilt, online erstellt werden kann und bei 250 Institutionen als Nachweis anerkannt ist, darunter auch Polytechnikum und Universitäten.

Grüne Forderungen Freiwilligentätigkeit

  1. Verlässliche Absicherung aller freiwillig Tätigen im Falle eines Unfalles und gesetzliche Vorsorge in Bereich der Unfallversicherung ausweiten

  2. Entgeltfortzahlung bzw. Ersatz von Verdienstentgang oder Einkommensverlust durch freiwilliges Engagement (insbesondere im Katastrophenhilfsdienst): Bundesgesetzliche Regelung anknüpfend an vorhandene landesgesetzliche Regelungen

  3. Kündigungsschutz insbesondere für freiwillig Tätige im Katastrophenhilfsdienst und vereinfachte Freistellungsmöglichkeiten für freiwillig Tätige

  4. Weiterentwicklung und Aktualisierung des Freiwilligenpasses unter Einbeziehung von Freiwilligenorganisationen, der Interessensgemeinschaft Freiwilligenzentren Österreichs (IGFÖ) und Jugendorganisationen, insbesondere der Bundesjugendvertretung

  5. Anerkennung und Anrechenbarkeit nicht-formal erworbener Kompetenzen im Rahmen einschlägiger Ausbildungen bzw. über ETCS –Punkte für einschlägige Studienfächer bzw. Ausbildungen

  6. Toleranzsemester für Studierende

  7. Begleitende pädagogische Maßnahmen sowie Supervison und Weiterbildungsmaßnahmen für alle freiwillig Engagierte

  8. Studien und Begleitforschung zu Freiwilligenpolitik auch mit der Schwerpunktsetzung „Freiwilligentätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit“ und Förderung von PR – Maßnahmen von Freiwilligenorganisationen

  9. Aufwertung und regelmäßige Einberufung des Österreichischen Freiwilligenrates (ÖFR)

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Anmerkungen:

[1] Mikrozensus – Zusatzerhebung 2006. Formelle Freiwilligenarbeit erfolgt im Kontext von Organisationen. Informelle Freiwilligenarbeit wird auf privater Basis erbracht, direkt zwischen Freiwilligen und LeistungsempfängerInnen, z.B. Nachbarschaftshilfe. In: BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hg.):  Bericht zum freiwilligen Engagement in Österreich. Wien, 2009

[2] BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hg.):  Bericht zum freiwilligen Engagement in Österreich. Wien, 2009: 20

[3] Im Falle der Abschaffung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes als Wehrersatzdienst sollen das FSJ, das DJ und das FÖJ in das Grüne Modell des Freiwilligen Zivildienstes integriert werden. Trägerorganisationen dieser Freiwilligendienste sollen in der Ausgestaltung dieser Integration aktiv beteiligt sein.

[4]„Der Bundesminister für Gesundheit kann auf Antrag der jeweiligen in § 176 Abs.1 Z 7 lit. a ASVG genannten Körperschaft durch Verordnung diese in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung einbeziehen, sofern die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Angehörigen dieser Körperschaft einen zusätzlichen Versicherungsschutz erfordern.“ In: BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hg.):  Bericht zum freiwilligen Engagement in Österreich. Wien, 2009

[5] Konstituierende Sitzung  28. Oktober 2003

[6] Der Österreichische Rat für Freiwilligenarbeit hat gemäß Ministerratsbeschluss einerseits die Funktion einer Interessensvertretung der Freiwilligen und der Freiwilligenorganisationen und andererseits eine Beratungsfunktion in Angelegenheiten der Freiwilligenarbeit gegenüber der österreichischen Bundesregierung.

[7] Ehrenamtlich Tätige Vereinsfunktionäre sind durch einen Erlass des BM für Finanzen bei Aufwandsentschädigungen bis zu 75 Euro pro Monat von der Steuerpflicht befreit.

Verantwortlich für den Inhalt: DSAin und Abg.z.NR Tanja Windbüchler-Souschill, Jugend- und Zivildienstsprecherin und Mag.a Margret Gaiswinkler, Referentin für Kinder-, Jugendpolitik und Zivildienst