Mit der Novelle zum SPG wurden sehr gravierende Überwachungsmaßnahmen ohne parlamentarische Behandlung (kein Innenausschuss) von den Regierungsfraktionen beschlossen.
Das Sicherheitspolizeigesetz wurde in den letzten Jahren beinahe jährlich novelliert. Dabei kam es neben großen Umwälzungen (Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie) auch zu immer mehr neuen Befugnissen für die Sicherheitsbehörden, ohne dass dem Rechtschutz der BürgerInnen ausreichend Rechnung getragen worden wäre. Vor allem die Befugnisse im Bereich Überwachung der Telekommunikation und des Internet werden mit dieser Novelle massiv ausgeweitet.
Inhalt:
Die Novelle 2008 des Sicherheitspolizeigesetzes beinhaltet folgende neue Regelungen:
1. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage sind die Sicherheitsbehörden nun berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern Auskunft zu verlangen auch über IP-Adressen zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war.
2. Darüber hinaus soll künftig ein Zugriff der Sicherheitsbehörden auf sogenannte Standortdaten und die internationale Mobilteilnehmerkennung ("International Mobile Subscriber Identity" - IMSI) von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste auch für sicherheitspolizeiliche Zwecke ohne externe Kontrolle durch Richter oder Staatsanwalt zulässig sein.
3. Die Sicherheitsbehörden sind nun befugt, "technische Mittel zur Lokalisierung einer von einem gefährdeten Menschen mitgeführten Endeinrichtung" einzusetzen. Darunter sind die sogenannten IMSI-Catcher zu verstehen. IMSI-Catcher sind Geräte, mit denen die auf der Mobilfunk-Karte eines Mobiltelefons gespeicherte IMSI ausgelesen und der Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle eingegrenzt werden kann.
Kritik zu Punkt 1: Einzige Voraussetzung für die Sicherheitsbehörden ist die schwammige Formulierung "wenn bestimmte Tatsachen die Annahme einer konkreten Gefahrensituation rechtfertigen und sie diesen Daten als wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben benötigen".
Hinzu kommt eine offene Verfassungswidrigkeit. Durch eine Beauskunftung von IP-Adressen werden jedenfalls dem Schutzbereich des Art. 10a StGG (Fernmeldegeheimnis) unterliegende Verkehrsdaten weiter gegeben. Dass hiefür jedoch keine richterliche Genehmigung erforderlich sein soll, steht in Widerspruch zu genannter Bestimmung. Von einer Verfassungswidrigkeit des § 53 Abs. 3a Z 2 SPG (neu) ist daher auszugehen.
Kritik zu Punkt 2: Durch diese Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, die Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation in der Strafprozessordnung und den dortigen Richtervorbehalt zu umgehen. An keiner Stelle im Gesetz findet sich irgendein Hinweis auf eine wirksame externe Kontrolle für die Übermittlung von Standortdaten. Es soll nun ausreichen, dass aufgrund bestimmter Tatsachen "eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen" besteht. Welche Qualität allerdings Informationen haben müssen, damit die Sicherheitsbehörden eine gegenwärtige Gefahr im vorstehend genannten Sinne unterstellen können, bleibt völlig unklar.
Kritik zu Punkt 3: Verwendet werden IMSI-Catcher insbesondere zu nachrichtendienstlichen Zwecken. Es ist nämlich auch das Mithören von Mobiltelefongesprächen möglich, aber rechtswidrig. Warum die Ortung nicht mit schon jetzt möglichen "Peilung" mittels Funkmasten durch die Mobilfunkbetreiber selbst betrieben wird, kann nicht vernünftig erklärt werden.
Die Grünen haben daher die Novelle am 6.12.2007 im Nationalrat abgelehnt und eine Kampagne im Internet unter dem Titel "SOS Überwachungsstaat" gestartet:
www.ueberwachungsstaat.at
Weiters wurde im Juli 2008 von den Grünen ein Initiativantrag zur Sanierung des § 53 SPG eingebracht (federführend Peter Pilz). Marie Ringler hat eine Verfassungsgerichtshofsbeschwerde gegen die Bestimmungen eingebracht.
Zurück
Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Peter Pilz, Grüner Sicherheitssprecher und Abgeordneter zum Nationalrat und Mag. Wolfgang Niklfeld, Referent für Grundrechts- und Sicherheitspolitik des Grünen Parlamentsklubs.