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Datenschutz

Die Grünen treten für die strikte Beachtung der grund- und menschenrechtlich garantierten Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz ein. Betreffend die Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im öffentlichen Bereich durch den Staat darf die Verfügungsgewalt der BürgerInnen über ihre Daten durch die technische Entwicklung in der Datenverarbeitung nicht gefährdet werden.

Inhalt:

 

Problemaufriss

Das Grundrecht auf Datenschutz fußt auf der Idee, dass grundsätzlich jede Person selbst entscheiden kann, wem wann welche ihrer persönlichen Daten zugänglich gemacht werden können.

Durch die technische Entwicklung ist es möglich geworden, dass in den unterschiedlichsten Bereichen Daten von Personen gespeichert und verknüpft werden können. Dies hat eine schnellere Verfügbarkeit der Daten zur Folge.

Die Zwecke für behördliche Verarbeitung von Daten sind breit gefächert: sie reichen vom Sicherheitspolizeirecht über den Vollzug des Meldegesetzes bis hin zur Sozialversicherung oder zur Schulverwaltung.

Die Verarbeitung von Daten kann durchaus zu Verwaltungsvereinfachung und BürgerInnenfreundlichkeit führen, birgt aber auch immer die Gefahr des Missbrauchs in sich. Deshalb muss bei jeder Datenverarbeitung hinterfragt werden, welchen Nutzen und welche Gefahren sich daraus ergeben.
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Grüne Position

Die Grünen treten für die strikte Beachtung der grund- und menschenrechtlich garantierten Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz ein.

Die Grünen treten zudem für eine strikte Beibehaltung des Grundsatzes der Zweckbindung von Daten ein. Jene Behörden, die Daten erheben und bearbeiten, dürfen sie nur für den ursprünglichen Zweck verwenden.

Daher darf es auch keine zentrale Personendatenbank geben, in der die für die unterschiedlichsten Zwecke gesammelten Daten miteinander verknüpft werden können.

Bei jeder Erhebung und Verarbeitung von Daten ist nach deren Zweck zu fragen. Daten zu sammeln, weil sie in Hinkunft vielleicht benötigt werden könnten, ist keine ausreichender Grundlage dafür.

Die Grünen lehnen auch die Vorschläge auf EU-Ebene ab, wonach der grenzüberschreitende Datenaustausch für Zwecke der Strafverfolgung in Hinkunft nach dem Grundsatz der Verfügbarkeit ("principle of availability") erfolgen soll.

Darüber hinaus lehnten die Grünen auch die letzte Novelle zum Passgesetz ab, mit der ermöglicht wurde, biometrische Daten der BürgerInnen auf einem im Reisepass integrierten Chip zu speichern.
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Verantwortlich für den Inhalt: Peter Pilz, Sicherheitssprecher und Abgeordneter zum Nationalrat.