Haidlmayr: Organisationen informieren Zivildiener unzureichend
Grüne und Zivildienstvertreter forderten am Donnerstag die Zivildienstträger dazu auf, ihrer Informationspflicht gegenüber jenen ehemaligen Zivildienern nachzukommen, die von 2001 bis 2005 zu gering bemessene Verpflegsgelder erhielten.
Zivildienstorganisationen würden bürokratische Hürden dazu nutzen, um 40.000 Ex-Zivis die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) zugesprochene Verpflegsgeldrückzahlung vorzuenthalten, so die Grüne Nationalratsabgeordnete Theresia Haidlmyr auf einer Pressekonferenz.
Hintergrund ist ein VfGH-Urteil von Mitte November letzten Jahres, in dem das bis dahin zumeist gezahlte Verpflegsgeld von 6 Euro pro Tag als zu gering bewertet wurde, und eine "angemessene" Verpflegung mit 13,60 Euro festlegt wurde. Mit dem daraufhin erwirkten Zivildienst-Übergangsrecht haben ehemalige Zivis seit 28. März 2006 nun sechs Monate Zeit, die Differenz von den Organisationen einzufordern. Der Bund übernimmt aber lediglich 4,20 Euro pro eingereichten Antrag, die Zivildienstorganisationen müssten demnach die Differenz von 3,40 Euro für zehntausende ehemalige Zivildiener aus eigener Kasse begleichen.
Genau in diesen Kosten vermuten die Zivildiener-
Interessensvertreter die zögernde Haltung der Organisationen, diesen Essensgeld-Nachforderungen nachzukommen. Obwohl der Ausschuss für innere Angelegenheiten ausdrücklich festhielt, dass Zivildiener über "vermögensrechtliche Ansprüche" zu informieren seien, würde diese Informationspflicht vernachlässigt. Die Organisationen weigern sich außerdem vielfach, mehr als die vom Bund zur Verfügung gestellten 4,20 pro Tag auszuzahlen. Zudem würde von ehemaligen Zivildienern oftmals verlangt, ihre Ansprüche mit Dienstplänen zu beweisen, so Haidlmayr, was meist nicht möglich sei.
Die Grüne Nationalratsgeordnete vermutet dahinter auch eine "gewisse Absicht" des Bundes, um die Auszahlungen möglichst gering zu halten. Aber auch die kurze Antragsfrist und der Versuch der Zivildienstorganisationen, die Verfahren "zu verschleppen" stößt auf Kritik. Weniger Informierte bekämen gar nichts, oder würden mit "lächerlichen" Vergleichsangeboten abgespeist. Hier empfehlen Paul Fiala, der Bundessprecher der Plattform für Zivildiener, und Rosalia Krenn, die Obfrau der ARGE für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit, einen Einspruch bei der Zivildienst-Serviceagentur des Innenministeriums. Die gesetzlichen Abschlagsvarianten, mit denen die Organisationen die geringeren Beträge rechtfertigen, seien nämlich "schlicht zu vergessen und praxisfern". Das Verpflegsgeld dürfe keine Verhandlungssache sein, sondern stehe den Zivildienern rechtlich zu.
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