Landauf landab wird über die Forderung von Finanzminister Pröll nach einem "Transferkonto" und mehr Transparenz bei den Sozialleistungen diskutiert. "Gleichzeitig führt die ÖVP eine neue Regelung ein, die eine massive Ungleichbehandlung darstellt. Vermögende müssen ihre Kapitaleinkünfte bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes in Zukunft nicht mehr offenlegen. Damit werden wieder einmal Erwerbseinkommen gegenüber Kapitaleinkünften massiv benachteiligt", so die Frauensprecherin der Grünen, Judith Schwentner.
Wird die Neuregelung halten?
FinanzrechtsexpertInnen haben bereits massive Bedenken geäußert und befürchten, dass diese Neuregelung verfassungsrechtlich nicht haltbar sein wird. "Jene, die ihr Unternehmen als Kapitalgesellschaft führen, bekommen das Kinderbetreuungsgeld, ganz egal wie hoch der Gewinn ihres Unternehmens ausfällt. Anders ist das bei den Einzelunternehmerinnen. Hier wird der gesamte Unternehmensgewinn voll auf die Zuverdienstgrenze angerechnet. Das ist eine absolut inakzeptable Regelung, die vor allem Vermögende begünstigt", so Schwentner.
Handlungsbedarf gibt es auch beim Wochengeld für Selbständige. Im Gegensatz zu unselbständig Erwerbstätigen, die 100 Prozent ihres Einkommens weiter erhalten, bekommen Selbständige nur rund 770 Euro monatlich, von denen sie dann noch ihre Sozialversicherungsbeiträge abziehen müssen. "Das Wochengeld für Selbständige ist keine existenzsichernde Leistung. Auch für Unternehmerinnen braucht es eine Wochengeldleistung, die einen tatsächlichen Einkommensersatz darstellt, zumindest jedoch 1.000 Euro monatlich. Denn Kinder dürfen auch für Selbständige nicht zur Existenzbedrohung werden", so Schwentner. Daher bringen die Grünen heute im Parlament einen Antrag auf Erhöhung des Wochengeldes für selbständig tätige Frauen ein.