Wir fordern ein Grundrecht auf Pflege und Betreuung für alle Menschen.
Die Voraussetzung dafür ist ein durchdachtes Gesamtkonzept für Pflege und Betreuung.
Deren Eckpunkte sind ein umfangreiches Angebot an leistbaren mobilen Diensten und die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes.
Die Angebote müssen sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren (ambulante Diensten, teilstationäre Einrichtungen, 24-Stunden Betreuung oder Leben in einem Heim) und qualitativ gute Betreuung bieten.
Inhalt:
Die jahrelange chronische Unterfinanzierung des Pflege- und Betreuungsbereichs trotz der steigenden Anzahl pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen hat zu einem Pflegenotstand geführt:
Der dringend benötigte Ausbau sozialer Dienste (Haushilfe, Hauskrankenpflege, …) und teilstationärer Einrichtungen (Tageszentren, Urlaubsbetreuung..) wurde von den dafür zuständigen Bundesländern verschlafen. So gibt es in keinem Bundesland ein zufriedenstellenden Angebot an ambulanter Unterstützung von mehr als 3-4Stunden täglich, die Betreuung am Wochenende ist auf das aller notwendigste reduziert.
Der Bund hat den Fortschritt beim Ausbau der ambulanten Dienste in den Ländern weder kontrolliert noch eingefordert.
Ein bundesweites Gesamtkonzept für die Pflege und Betreuung (gemeindenahe Wohn- und Betreuungsmodelle, Tageszentren, Kurzzeitpflege, Unterstützung für pflegende Angehörige) fehlt.
Die meisten Pflegeheime orientieren sich viel zu wenig an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen. Daher werden sie von vielen nur als letzter Ausweg gesehen. Außerdem ist ein Heimaufenthalt für viele gleichbedeutend mit Verarmung und Sozialhilfebezug.
Pflegegeld hat in den letzten 12 Jahren 20% seiner Kaufkraft verloren
Das Pflegegeld wurde in den letzten 12 Jahren nur ein einziges Mal um 2% erhöht und hat daher massiv an Kaufkraft verloren (-20% seit seiner Einführung). Das fehlende ambulante und teilstationäre Betreuungsangebot und der Wertverlust beim Pflegegeld haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen auf eine illegale 24-Stunden zurückgreifen bzw. zurückgegriffen haben.
Buchinger und Bartenstein haben durch ihre persönlichen Kämpfe verhindert, dass sachorientierte Lösungen im Sinne der Betroffenen gefunden werden. Molterer hat wiederum hat das Pflegechaos prolongiert, indem er so gut wie keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Pflege zur Verfügung gestellt hat.
Illegale 24-Stunden Pflege als letzter Ausweg
Im Sommer 2006 wird illegale Pflege, angeheizt vom Wahlkampf, zu einem großen medialen Thema. Die Beschäftigung einer illegalen Pflegerin für Wolfgang Schüssels Schwiegermutter wird bekannt. Als Reaktion wird nach der Wahl im November 06 von ÖVP und SPÖ eine Pflegeamnestie eingeführt, die immer wieder kurzfristig verlängert wird.
Seit 30. Juni 2008 ist die Amnestie nun endgültig ausgelaufen. Seit 1. Juli 2007 ist es im Rahmen des Hausbetreuungsgesetzes möglich, dass PersonenbetreuerInnen entweder auf selbständiger oder unselbständiger Basis pflegebedürftige Menschen betreuen.
24-Stundenpflege und Arbeitsrecht
Die Betreuungstätigkeit ist nach dem Hausbetreuungsgesetz als selbständige oder unselbständige Tätigkeit verankert, obwohl die Merkmale der Beschäftigung (persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit der ArbeitnehmerInnen, fremdbestimmte Tätigkeit, etc.) eindeutig auf eine unselbständige Tätigkeit hinweisen. Die Personenbetreuung als selbständige Tätigkeit würde vor den Höchstgerichten kaum halten.
Für die Pflegebedürftigen bedeutet dies, dass ihnen im Falle einer Klage auf die Feststellung einer unselbständigen Tätigkeit hohe Rückforderungen (Differenz zum Mindestlohntarif, Lohnnebenkosten) drohen. Die Arbeitsbedingungen bei der unselbständigen Beschäftigung sind sehr schlecht: die gleiche Arbeit wie eine Heimhilfe nur zu schlechteren Rahmenbedingungen (de facto: 14 Tage lang rund um die Uhr Dienst).
Die Förderung für die Betreuung und Pflege zu Hause unzureichend
Gefördert werden selbständig und unselbständig beschäftige PersonenbetreuerInnen. Trotz 15a-Vereinbarung gibt es hinsichtlich der Höhe der Förderung und der Vermögensgrenze unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland, der Wohnsitz entscheidet über die Förderung. Derzeit gilt für alle Bundesländer - ausser NÖ und Vorarlberg, die das Vermögen gar nicht berücksichtigen - eine Vermögensgrenze von 7.000 € und eine monatliche Einkommensgrenze von 2.500 €. Diese Grenze macht pflegebedürftigen Menschen schnell zum Sozialfall, denn Ersparnisse in dieser Höhe reichen gerade für die eigenen Begräbniskosten, für Zahnersatz oder ein Hörgerät.
Pflegestufen müssen an den tatsächlichen Betreuungs- und Beaufsichtigungsaufwand angepasst werden
Demenzkranke, die oft einen „rund um die Uhr“ Betreuungsbedarf, jedoch meist nur Pflegegeldstufe 1 oder 2 haben, können keine Förderung erhalten (Ausnahme NÖ und Vbg.). Hier muss das Einstufungsschema in die Pflegegeldstufen an den tatsächlichen Beaufsichtigungs- und Betreuungsaufwand angepasst werden.
Mit der Leistung aus dem Pflegegeld in der Pflegestufe 1 kann nur ein Stundenlohn von 2 – 3 Euro bezahlt werden. Auch in höheren Stufen, wie zB der Pflegestufe 6 kann mit dem Pflegegeld maximal ein Stundenlohn von 6,50 Euro abgedeckt werden. Das entspricht laut Rechnungshof einem Deckungsgrad für den Zukauf für Pflege- und Betreuungsleistungen des Pflegegelds zwischen rund 7% und 58%, abhängig von der Pflegestufe.
Die Zuschüsse decken jedoch nur in 3,4% die tatsächlichen Mehrkosten durch die Legalisierung zur Gänze ab
Für angestellte BetreuerInnen gibt es einen Zuschuss von bis zu 800 € monatlich (das entspricht dem Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung) und für die Inanspruchnahme von selbständigen BetreuerInnen gibt es einen Zuschuss in der Höhe von 225 Euro monatlich. Schätzungen zu Folge belaufen sich Kosten für die Pflege und Betreuung durch selbständige BetreuerInnen auf 1.500 – 2.000 Euro monatlich und die Kosten der unselbständigen Beschäftigung auf mindestens 2.600 – 3.000 Euro.
Nur wenige bekommen eine Förderung
Im ersten halben Jahr haben nur rund 2.000 Personen (das ist weniger als die Hälfte jener Betroffenen, die ihre Betreuungskräfte legalisiert haben) um eine Förderung angesucht. Selbst von dieser geringen Zahl an Ansuchen, erhalten 20% keine Förderung. Insgesamt betrifft die 24-Stunden Betreuung nur eine kleine Gruppe. Schätzungen zu Folge handelt es sich um 5% aller Pflegebedürftigen, die diese Form der Betreuung tatsächlich brauchen.
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Die "rund um die Uhr Betreuung" soll ein Baustein im Gesamtkonzept von Unterstützung, Betreuung und Pflege alter Menschen sein.
Das bedeutet, dass Veränderungen der rund um die Uhr Betreuung ohne gleichzeitigen Ausbau anderer ambulanter, teilstationärer und qualitativ hochwertiger stationärer Angebote nicht verantwortbar sind. Dieses Gesamtkonzept fehlt und durch die Forderung an die Länder, sich an der Finanzierung der "rund um die Uhr Betreuung" ab Pflegestufe 3 zu beteiligen werden in manchen Bundesländern wesentliche Finanzmittel zum Ausbau anderer Angebote fehlen.
Wir Grüne sind für ein Gesamtkonzept für den Bereich Unterstützung, Betreuung und Pflege alter Menschen, das folgende Punkte beinhalten muss:
Die Pflege und Betreuung alter Menschen kostet Geld und wird zukünftig noch mehr kosten. Wir stehen dazu, für eine qualitätsvolle Pflege und Betreuung mehr Geld auszugeben.
Eine Pensionistin mit einer monatlichen Pension von 900 Euro bezieht Pflegegeld der Pflegestufe 3 (422 € monatlich). Sie kann nun einen Zuschuss für eine selbständige Pflegekraft in der Höhe von 225 € monatlich erhalten. Hier steht ein Gesamteinkommen für den eigenen Lebensunterhalt und die Bezahlung der selbständigen Pflegekraft in der Höhe von 1.547 zur Verfügung. Die selbständige Betreuungskraft kostet jedoch im günstigsten Fall mindestens 1.700 Euro pro Monat. Zusätzliche professionelle Pflegeleistungen könnten auch nicht mehr zugekauft werden. Für viele bleibt das Modell der 24-Stunden Pflege mit oder ohne Förderung unleistbar.
Die Sätze in den einzelnen Pflegestufen des Pflegegeldes:
Insgesamt 339.025 BundespflegegeldbezieherInnen (Stand 06/2008)
zusätzlich: 53.940 Personen LandespflegegeldbezieherInnen (Stand 2006)
Derzeit wird die „rund um die Uhr Betreuung“ von rund 20.000 Personen in Anspruch genommen. Es gibt dazu nur Schätzungen, da es sich hier um illegale Pflege handelt. Unselständig beschäftigt sind rund 300 PersonenbetreuerInnen (per 23.06.08) und angemeldet zum freien Gewerbe (per 18.0708) sind insgesamt 10.115 Personen.
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Verantwortlich für den Inhalt: Sabine Mandak, ehem. Familien- und SeniorInnensprecherin und ehem. Abgeordnete zum Nationalrat, Dr.in Anita Bernroitner, Frauen- und Pflegereferentin des Grünen Klubs im Parlament.