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Karenzmodell der Grünen

Nach wie vor sind es die Frauen, die sich vorrangig um Kindererziehung und -betreuung kümmern. Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes bleiben Frauen noch länger vom Arbeitsmarkt fern. Das Ziel des Kinderbetreuungsgeldes, eine frühere Rückkehr zu unterstützen, ist damit gescheitert. Die Grünen haben daher ein Karenzmodell entwickelt, das starke Anreize für eine Beteiligung der Väter an der Karenz setzt.
Außerdem wird die Karenzzeit finanziell aufgewertet und kann von den Eltern nach den eigenen Bedürfnissen flexibel gestaltet werden.

Kernstück des Grünen Karenzmodells sind acht Monate Anspruch auf 80% des Nettoeinkommens für jeden Elternteil, die als Voll- oder Teilkarenz genommen werden können. Das Mindestkarenzgeld - auch für Eltern, die vorher nicht oder nur geringfügig beschäftigt waren - beträgt dabei 730 Euro.

Inhalt:

Problemaufriss

Nach wie vor leisten Frauen den Großteil der Kindererziehung und -betreuung. Bei Österreichs Frauen beträgt die wöchentliche gesamte Arbeitsbelastung im Schnitt 45,2 Stunden, davon entfallen fast zwei Drittel (ca. 30 Stunden) auf Haushalt und Kinderbetreuung. Bei Österreichs Männern liegt die Gesamtbelastung im Schnitt bei nur 35,1 Stunden, wobei nur ein Fünftel der Zeit (ca. 7 Stunden) auf Haushalt und Kinderbetreuung entfällt (aus der Studie "Unbezahlte Arbeit", Arbeiterkammer, 2006). Damit verbunden sind viele positive Erfahrungen, aber auch aber zahlreiche gesellschaftliche Nachteile: Berufsunterbrechung, Teilzeitarbeit, Einkommenseinbußen, Pensionseinbußen, etc., manchmal bis zum Abrutschen in Armut. Daher haben die Grünen ein Karenzmodell entwickelt, das folgende Zielsetzungen verfolgt:

- Mehr Partnerschaftlichkeit: Wir fördern eine partnerschaftliche Aufteilung der Karenz zwischen beiden Elternteilen. Väter und Mütter sollen durch die Elternkarenz etwa gleich lang dem Arbeitsplatz fernbleiben.

- Verbesserte Vereinbarkeit: Durch die individuelle Wahl von Voll- und/oder Teilkarenzen werden flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten von Karenz und Berufstätigkeit geschaffen.

- Anerkennung sozialer Elternschaft: AlleinerzieherInnen haben einen verlängerten Karenzanspruch, darauf können sie zugunsten eines/einer neuen LebensgefährtIn verzichten. Der/die LebensgefährtIn erhält dadurch einen Elternkarenzanspruch wie ein biologischer Elternteil.

- Erfolgreicher Wiedereinstieg: Dieses Ziel soll durch die flexible Gestaltbarkeit sowie die Angleichung des Kündigungsschutzes mit der Karenzdauer und die Verlängerung der Behaltefrist erreicht werden.

- Verkürzung der Arbeitsmarktabsenz der Frauen: Es wird die Angleichung der Karenzdauer beider Elternteile angestrebt: Väter und Mütter sollen durch die Elternkarenz etwa gleich lang dem Arbeitsplatz fernbleiben.

- Keine Schlechterstellung zum Status Quo: Bei Vollausschöpfung des Grünen Karenzmodells gibt es keine finanzielle Schlechterstellung für Eltern im Vergleich zur Vollausschöpfung des Kinderbetreuungsgeldes.

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Grüne Position

Eckpunkte des Grünen Karenzmodells:

- Vatermonat:
Väter haben Anspruch auf einen Vatermonat nach der Geburt ihres Kindes bei vollem Einkommensersatz.

- Phase 1: Acht Monate Karenz mit 80% des Einkommens für jeden Elternteil
Mutter und Vater haben je acht Monate Karenzanspruch bei 80%igem Einkommensersatz. Die Karenz kann als Voll- oder Teilkarenz (Dreiviertel- oder Halbkarenz) beansprucht werden. Eltern ohne vorherige Erwerbstätigkeit oder mit geringem Einkommen erhalten ein Karenzgeld von 730 Euro (Mindestkarenzgeld). Ebenso gibt es einen Deckel, der 80% der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage beträgt. Das heißt, die Maximalhöhe des Karenzgeldes beträgt 2.200 Euro.

- Phase 2: Drei Monate Karenz mit Fixbetrag von 600 Euro für jeden Elternteil
Nach Phase 1 hat jeder Elternteil Anspruch auf 3 Monate Karenzgeld von 600 Euro. In Phase 2 gibt es keine Arbeitszeitvorgaben und keine Zuverdienstgrenze. Voraussetzung für den Phase 2-Anspruch ist, dass der andere Elternteil zumindest zwei Monate Karenz der Phase 1 in Anspruch nimmt; der Vatermonat wrid dabei als ein Monat Karenz angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, die beiden Karenzmonate des zweiten Elternteils im Anschluss an Phase 1 und 2 des ersten Elternteils (in der Regel der Mutter) in Anspruch zu nehmen.

- AlleinerzieherInnen haben längeren Anspruch auf Karenzgeld:
AlleinerzieherIn ist, wer alleinige Obsorge hat und nicht mit dem anderen biologischen Elternteil im gemeinsamen Haushalt lebt. AlleinerzieherInnen haben - wie jeder Elternteil - Anspruch auf acht Monate Karenz der Phase 1; Karenzphase 2 kann von AlleinerzieherInnen zwölf Monate in Anspruch genommen werden. AlleinerzieherInnen, die mit einem/einer neuen LebensgefährtIn und dem Kind in einem Haushalt leben, können auf den verlängerten Anspruch zugunsten des/der LebensgefährtIn verzichten. Dann hat diese/r einen Karenzanspruch wie ein biologischer Elternteil.

- Karenz für selbstständig Erwerbstätige:
Das grüne Karenzmodell gilt auch für selbstständig Erwerbstätige. In Phase 1 wird das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Jahre herangezogen. Bei Inanspruchnahme der Karenz muss in Phase 1 das Einkommen reduziert werden (auf Null bei Vollkarenz bzw. die Hälfte bei Halbkarenz, etc.). Wird mehr verdient, so ist das nicht verboten, das darüber hinausgehende Einkommen reduziert in diesem Ausmaß das Karenzgeld.

- Phase 3: Recht auf Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab 1 Jahr, um die öffentliche Verantwortung für Kinderbetreuung klarzustellen und den Ausbau benötigter Betreuungseinrichtungen massiv zu forcieren. Diese Betreuungseinrichtungen müssen internationalen Qualitätsstandards entsprechen.

- Übergangsregelung, bis die entsprechenden Angebote bestehen: Wenn nach dem Ausschöpfen der Phase 2 noch keine öffentliche oder öffentlich geförderte Kinderbetreuungsmöglichkeit in der näheren Umgebung angeboten wird, besteht in der Übergangsphase weiter Karenzgeldanspruch auf 600 Euro bis zum 3. Geburtstag des Kindes.

Zusätzlich müssen etliche Rahmenbedingungen verbessert bzw. verändert werden:

  • Zweimaliger Bonus für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (insgesamt 1.000 Euro)
  • Kinderbetreuungszuschuss für Eltern, die nicht in Karenz gehen
  • Angleichung Kündigungsschutz an die Karenz
  • Pensions- und Krankenversicherungsschutz während der Karenz
  • Ausdehnung der Behaltefrist von 1 auf 6 Monate
  • Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Verbesserung des Elternteilzeitgesetzes

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Kosten - Finanzierung des Modells

Die Kosten für das Grüne Karenzmodell liegen mittelfristig nicht höher als jene für das Kinderbetreuungsgeld (1,6 bis 1,7 Mrd. Euro pro Jahr). Erst bei einer massiven Verhaltensänderung der Väter (mindestens drei Monate Karenz aller Väter) würde das Grüne Karenzmodell mehr kosten.
Die Finanzierung soll durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) erfolgen, dessen Dotierung allerdings neu - entsprechend den aus ihm erhaltenen Leistungen - zu regeln wäre.

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Verantwortlich für den Inhalt: Sabine Mandak, ehem. Familiensprecherin und ehem. Abgeordnete zum Nationalrat, Mag.a Brigid Weinzinger, ehem. Grüne Frauensprecherin und ehem. Abgeordnete zum Nationalrat; DI Alfried Braumann, ehem. Wirtschaftsreferent, Mag.a Sabine Wagner, Frauenreferentin des Grünen Klubs im Parlament.