Die Türkei strebt schon lange in Richtung Europa: Im September 1963 wurde das sog. Ankara-Abkommen unterzeichnet, ein Assoziierungsabkommen mit der EWG.
1999 erhielt die Türkei auf dem EU-Gipfel von Helsinki offiziell den Status eines Beitrittskandidaten. Am 17. Dezember 2004 beschloss der Europäische Rat, am 3. Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu eröffnen.
Für die derzeit laufenden Verhandlungen wurde ein strenger Rahmen beschlossen. Die Grünen waren die einzige österreichische Parlamentspartei, die für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen in der EU eintrat (auch wenn die Integration der süd-osteuropäischen Staaten prioritär ist). Bedingung für einen tatsächlichen Beitritt sind die Erfüllung der sog. Kopenhagener Kriterien.
Für eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen spricht aus der Sicht der Grünen, dass der Türkei, die immer schon eine Brückenfunktion zwischen Europa und Asien hatte, die europäische Perspektive nicht verwehrt werden sollte, die Türkei bereits weit reichende Reformen beschlossen hat und die Reformkräfte durch die Aufnahme der Verhandlungen gestärkt würden. Weiters würde die Türkei für die EU einen Zugewinn bedeuten und für die islamischen Welt könnte ein Zeichen gesetzt werden.
Inhalt:
Die Bemühungen der Türkei um eine Annäherung an Europa haben eine lange Geschichte und können bis in die Zeit des Osmanischen Reiches zurückverfolgt werden. Im September 1963 wurde das sog. Ankara-Abkommen unterzeichnet, ein Assoziierungsabkommen mit der EWG. Eine Zollunion trat 1996 in Kraft. 1999 erhielt die Türkei auf dem EU-Gipfel von Helsinki offiziell den Status eines Beitrittskandidaten, jedoch ohne konkrete zeitliche Perspektive. Die sog. Kopenhagener Kriterien aus dem Jahr 1993 sind seitens der EU Vorbedingung für einen Beitritt: 1. Politik: institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten; 2. Wirtschaft: funktionstüchtige Marktwirtschaft; 3. Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (Acquis communautaire): Die Länder müssen sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen. 4. Die Europäische Union behält sich allerdings vor, über den Zeitpunkt zu entscheiden, zu dem sie bereit ist, neue Mitglieder aufzunehmen.
Seit dem Jahr 1998 legt die Europäische Kommission jährlich einen "Regelmäßigen Bericht" über die Fortschritte der Türkei hinsichtlich der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien vor. Im Dezember 2004 soll der Europäische Rat auf der Basis des "Regelmäßigen Berichts" und der Empfehlungen der Kommission entscheiden, ob die Verhandlungen über einen Vollbeitritt aufgenommen werden. Nach heftigen Diskussionen und zähen Verhandlungen beschloss der Europäische Rat am 17. Dezember 2004, am 3. Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu eröffnen. Für die Verhandlungen wurde ein strikter Rahmen beschlossen.
Gemäß Verhandlungsrahmen wird das Verhandlungsziel eines Beitritts wohl beibehalten, aber nicht garantiert. Neben der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, der Lösung von Grenzstreitigkeiten und der Unterstützung zur Lösung des Zypernkonfliktes durch die Türkei wird besonders auf die Aufnahmekapazität der EU hingewiesen. Von der Türkei wird eine Fortführung der politischen Reformen erwartet. Bei einem kontinuierlichen Bruch mit den Grundprinzipien der EU (Freiheit, Demokratie, Respektierung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie Rechtstaatlichkeit) werden die Verhandlungen abgebrochen, wenn die Kommission oder ein Drittel der EU-Mitgliedstaaten dies verlangt und eine qualifizierte Mehrheit im Rat es entscheidet. Auf jeden Fall können die Verhandlungen laut Verhandlungsrahmen erst beendet werden, wenn es einen Finanzrahmen für die Periode ab 2014 gibt.
Während der Verhandlungen will man mit der Türkei in einen "intensiven politischen und zivilgesellschaftlichen Dialog" treten. Am 3. Oktober 2005 konnten die Verhandlungen beginnen, nachdem die Türkei das reformierte Strafgesetzbuch verabschiedet und ein Erweiterung des Ankara-Abkommens auf alle zehn neuen EU-Mitgliedsländer, inklusive Zypern, unterzeichnete - was nach türkischer Lesart nicht die offizielle Anerkennung der Regierung in Nikosia bedeutet.
Bisherige Reformen
Bisher wurden bereits mehrere große Reformpakete verabschiedet, unter anderem eine große Strafrechtsreform. So wurde der Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Nationalen Sicherheitsrates eingeschränkt, aber das Militär übt informell weiterhin starken Einfluss aus. Das Justizsystem, das für die Umsetzung der Reformen von zentraler Bedeutung ist, ist noch nicht wirklich unabhängig und effizient. In punkto Folterungen verfolgt die Regierung eine Null-Toleranz-Politik, doch auch hier gibt es ebenso wie bei den rechtlich beseitigten Einschränkungen der Meinungsfreiheit erhebliche Probleme in der Umsetzung. Die Diskriminierung von Frauen und Mädchen ist immer noch ein Problem. 20 % der Frauen sind Analphabetinnen, sie sind Opfer häuslicher Gewalt, von Zwangsverheiratung und einem falsch verstandenen Ehrenkodex (Ehrenmorde). Bei der Religionsfreiheit gibt es nur sehr begrenzte Fortschritte, so sind etwa die Aleviten noch immer nicht offiziell anerkannt. Der Schutz kultureller Rechte ist weiterhin nicht gegeben: Der Unterricht auf Kurdisch ist nicht möglich, Radio- und Fernsehsendungen in nicht-türkischen Sprachen gibt es nur mit starken Einschränkungen. Neben den weiterhin bestehenden Problemen gibt es auch ermutigende Zeichen. So wurde das Verfahren gegen den bekannten Schriftsteller Orhan Pamuk (er hatte sich zur Ermordung von KurdInnen und ArmenierInnen geäußert) im Jänner 2006 unter dem Druck der EU eingestellt. Und Ende 2005 fand nach terminlichen und örtlichen Verschiebungen an der Bilgi-Universität eine Konferenz zum Thema "Osmanische Armenier zur Zeit des Niedergangs des Reichs" statt.
Zusammenfassend beschreibt der letzte Fortschrittsbericht vom November 2005 der EU-Kommission die Lage folgendermaßen: "Insgesamt sind zwar Fortschritte zu verzeichnen, zur vollständigen Realisierung der vorgesehenen Aufgaben sind jedoch nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich."
Die Zypernfrage
Die EU hat immer wieder betont, dass die Haltung der Türkei in der Zypernfrage von entscheidender Bedeutung für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen ist. Eine Lösung des Zypernkonfliktes war vor dem Beitritt des Landes zur EU im Mai 2004 nicht möglich. Damit ist die Türkei de facto Besatzungsmacht in einem EU-Mitgliedsland, das Regelwerk der Union findet in dem von der Türkei militärisch besetzten Norden aber keine Anwendung finden. Durch die verhärtete Position beider Lager ist eine Lösung des Zypern-Konfliktes kurzfristig nicht in Sicht. Davon wird aber auch der Fortgang der Beitrittsverhandlungen abhängen.
Zurück
Die Grünen waren als einzige österreichische Parlamentspartei für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen in der EU. Die Grüne Position ist in einem EBV-Beschluss vom 25. September 2004 zusammengefasst: In diesem (mit zwei Gegenstimmen angenommenen) Beschluss sprechen sich die Grünen für eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aus, weil
Eine Absage an die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen würde den Reformprozess verzögern, stoppen oder sogar rückgängig machen. Für die Grünen müssen vor einem tatsächlichen Beitritt die Kopenhagener Kriterien erfüllt sein. Das betrifft insbesondere den Bereich der Rechtsstaatlichkeit, der Menschen- (v.a. Frauenrechte) und Minderheitenrechte (v.a. für KurdInnen) und der Reduzierung des Einflusses des Militärs auf ein in Demokratien übliches Maß. Es betrifft aber auch die (integrations)politische und wirtschaftliche Fähigkeit der EU, die Türkei aufzunehmen.
Für die Grünen hat jedoch die Integration der süd-osteuropäischen Staaten Priorität und muss vor (oder spätestens gleichzeitig mit) einem Abschluss der Verhandlungen mit der Türkei vollzogen werden. Die soziale, ökologische und demokratische Vertiefung der EU ist darüber hinaus ebenfalls eine Voraussetzung eines Beitritts der Türkei.
Eine ganz große Herausforderung wird der Abbau von Vorurteilen und eine aktive und offene Informationspolitik über die Vorgänge in der Türkei sein. Denn im Zuge der Debatte um den EU-Verhandlungsbeginn wurden viele einseitige islam- und türkInnenfeindlichen Positionen vertreten. Die Grünen treten diesen Positionen vehement entgegen.
Die Grünen im Europäischen Parlament stimmten fast einhellig ebenfalls für die Aufnahme von Verhandlungen. Gegenstimmen kamen von den österreichischen MEPs, Johannes Voggenhuber (Hauptkritikpunkt: überfordert die Aufnahmefähigkeit der EU) und Eva Lichtenberger (Hauptkritikpunkt: Nichtbeachtung von Menschenrechten, insbesondere Frauenrechten).
Zurück
Verantwortlich für den Inhalt: Mag.a Ulrike Lunacek, Außenpolitische Sprecherin und Abgeordnete zum Nationalrat; Mag.a Martina Neuwirth, Außenpolitikreferentin des Grünen Klubs im Parlament.