Aus grüner Sicht gibt es in allen Bereichen des EU Reform-Vertrags mehr Fortschritte gegenüber den gegenwärtig geltenden Verträgen als Rückschritte; hinsichtlich der Gewaltenteilung, der Grundrechte und Handlungsfähigkeit.
Die Grünen treten FÜR die Ratifikation der Europäischen Verfassung im Nationalrat durch die demokratisch gewählten und zur Entscheidung beauftragten Abgeordneten ein. Wir sind gegen eine populistische Kampagne für nationale Abstimmungen, die auch dieses zuklunftsweisende Projekt kippen könnte.
Wesentliche Reformen, die der EU-Verfassungsvertrag vorsah, sind auch im Reformvetrag enthalten. Sie werden die Handlungsfähigkeit und die Effizienz einer Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten sicherstellen.
Für die Grünen sind vor allem vier Punkte zentral:
Nach dem irischen Nein kann ein Scheitern auch des Reformvertrages von Lissabon nicht mehr ausgeschlossen werden. Im Herbst 2009 wird die irische Regierung einen neuen Anlauf nehmen den Vertrag in einem Referendum durchzubringen.
Inhalt:
In der Sache gibt es aus grüner Sicht in allen Bereichen mehr Fortschritte gegenüber den gegenwärtig geltenden Verträgen als Rückschritte.
Fortschritte gibt es hinsichtlich der ...
Verkleinerung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Kommission auch nach 2014 – nur noch 2/3 der MS sind vertreten. Und die Stärkung des politischen Gewichtes durch einen gewählten Präsidenten über zweieinhalb bis fünf Jahre.
Die Ziele Vollbeschäftigung und soziale Marktwirtschaft, strikte Einhaltung der UN-Charta und Klimaschutz sind jetzt verankert. Die Antragskriterien von Kopenhagen (Art 2 Reformvertrag) sind für Beitrittswerber rechtsverbindlich, was das Beitrittsverfahren berechenbarer macht. Auch Austritte sind möglich.
Eine Europäische Bürgerinitiative (1 Mio Unterschriften) eröffnet erste direktdemokratische Mitwirkungsmöglichkeiten und veranlasst die Kommission zu entsprechenden Vorschlägen. Vor diesem Hintergrund sind die Grünen FÜR die Ratifikation im Nationalrat durch die demokratisch gewählten und zur Entscheidung beauftragten Abgeordneten eingetreten und gegen eine populistische Kampagne für nationale Abstimmungen, die auch dieses Projekt kippen könnte, was dann schön langsam die Funktionsfähigkeit der Europäischen Institutionen in den ihnen aufgetragenen Bereichen in Frage stellt.
Der Reformvertrag wurde auf dem EU-Gipfel im Dezember 2007 unterzeichnet. Das unter deutschem Vorsitz beschlossene Mandat wurde sehr genau umgesetzt.
Der Vertrag von Lissabon wurde nach seiner Unterzeichnung am 13.Dezember 2007 bisher in 25 Mitgliedstaaten parlamentarisch genehmigt. Irland hat als einziges Mitglied ein Referendum über den Vertrag von Lissabon abgehalten. Der Europäische Rat befasste sich im Juni, Oktober und Dezember mit dem negativen Ergebnis des irischen Referendums vom 12.Juni 2008 und beschloss, Irlands Bedenken in mehrfacher Hinsicht entgegenzukommen.
So soll die Europäische Kommission nicht, wie gemäß Vertrag von Nizza bereits die Funktionsperiode ab 2009 und gemäß Vertrag von Lissabon für die Funktionsperiode ab 2014 vorgesehen, verkleinert werden, sondern sich weiterhin unbefristet aus je einem Vertreter aus jedem EU-Mitgliedstaat zusammensetzen. Im Bereich Steuer-, Familien-, Neutralitäts- und Sicherheitspolitik werde den GegnerInnen des Lissabon-Vertrages in Irland Rechnung getragen.
Der Europäische Rat legte einige Übergangsregelungen fest, die durch die Verzögerung des Ratifikationsprozesses nötig geworden waren. Im Herbst 2009 soll nun Irland neuerlich über den Vertrag abstimmen.
Wie befürchtet, wird der Vertrag nicht einfacher zu lesen sein. Genährt wurde der bereits bestehende Dschungel aus Erklärungen und Protokollen. In den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), der neu als „Vertrag über die Arbeitsweise der Union“ (AEUV) bezeichnet werden soll, wurden von der Regierungskonferenz beschlossene Änderungen eingearbeitet.
Die Änderungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:
Der französische Präsident hat vor allem darauf gedrängt, dass „unverfälschter Wettbewerb“ nicht mehr als Ziel im EUV, sondern nur noch als Protokoll aufscheint. Die niederländische Regierung hat v.a. die Aufwertung der Souveränitätsrechte und der nationalen Parlamente der MS, die Streichung des Vorrangs von europäischem Recht, eine deutlichere Kompetenzabgrenzung, die Aufnahme der "Kopenhagner Kriterien" (Beitrittskriterien) im Vertrag, „nach Hause gebracht“.
Einige Fragen sind bis zuletzt debattiert worden. So die Verankerung der Grundrechte-Charta. Die Verankerung der Europäischen Bürgerschaft, die Rolle des EuGH gegenüber der GASP und das Opt out von UK/Irl aus Schengen und Justiz/Inneres. Nationale Anliegen außerhalb des Mandates wie das Anliegen Ös den Uni-Zugang zu beschränken, wurde an die politische Ebene delegiert. Ebenso das polnische Anliegen nach Wiederbelebung des Ioannina-Mechanismus sowie die Frage der Weitergabe privater Daten im Rahmen der Verwirklichung der GASP ohne Einbeziehung des EuGH und die Erhöhung der EuGH-Anwälte von 8 auf 11 (Polen will einen Ständigen Sitz). 5 MS (AT, DT, IRL, S + H) unterstützen die Konferenz zur Überprüfung des Euratom-Vertrages in einem Protokoll.
Ratifikation und Zeitplan: In Irland wird der Reformvertrag aufgrund der Verfassung eine Volksabstimmung unterworfen. Die anderen Mitgliedsstaaten werden den Reformvertrag aller Voraussicht nach bis Ende 2008 im Parlament ratifizieren. Im April 2008 ist die Ratifikation durch den Nationalrat (Verfassungsausschuss und Plenum)erfolgt. Nur in einer Europäischen Demokratie können die Menschen ihre Zukunft in Europa selbst bestimmen.