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EU-Reformvertrag

Aus grüner Sicht gibt es in allen Bereichen des EU Reform-Vertrags von Lissabon (VvL) mehr Fortschritte gegenüber den bis Ende November 2009 geltenden Verträgen als Rückschritte: hinsichtlich der Gewaltenteilung, der Grundrechte und Handlungsfähigkeit.

Wesentliche Reformen, die der EU-Verfassungsvertrag vorsah, sind auch im VvL enthalten. Sie stellen die Handlungsfähigkeit und die Effizienz einer Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten sicher.

  • Die Grundrechtecharta wird in Art. 6 EUV rechtsverbindlich
  • Das Europäische Parlament erhält mehr Rechte
  • Mehr europäische Außenpolitik wird möglich
  • Der Rat stimmt häufiger mit Mehrheit ab, statt die EU durch Einstimmigkeit zu blockieren.

Nach dem Inkrafttreten am 1.Dezember 2009 geht es nun um die Umsetzung der neuen Instrumente für die Zukunft Europas.

Inhalt:

Grüne Position

In der Sache gibt es aus grüner Sicht in allen Bereichen mehr Fortschritte gegenüber den gegenwärtig geltenden Verträgen als Rückschritte.

Fortschritte gibt es hinsichtlich der ...

  • Gewaltenteilung (Aufwertung der Mitwirkunsgrechte des EP bei Gesetzesinitiativen, Kontrolle und dem Haushalt),
  • der Grundrechte (Beitritt zur EMRK und Rechtsverbindlichkeit der Grunrdrechte-Charta) und
  • Handlungsfähigkeit (183 zusätzliche Politikbereiche in denen mit qualifizierter Mehrheit anstatt mit Einstimmigkeit entschieden wird, Einführung der doppelten Mehrheit allerdings erst ab spätestens 2017).

Die Stärkung des politischen Gewichtes durch einen gewählten Präsidenten über zweieinhalb bis fünf Jahre und einer AußenministerIn für 5 Jahre.
Die Ziele Vollbeschäftigung und soziale Marktwirtschaft, strikte Einhaltung der UN-Charta und Klimaschutz sind jetzt verankert. Die Antragskriterien von Kopenhagen (Art 2 Reformvertrag) sind für Beitrittswerber rechtsverbindlich, was das Beitrittsverfahren berechenbarer macht. Auch Austritte sind möglich.
Eine Europäische Bürgerinitiative (1 Mio Unterschriften) eröffnet erste Beteiligungsmöglichkeiten für die BürgerInnen und veranlasst die Kommission zu entsprechenden Vorschlägen.

Vor diesem Hintergrund sind die Grünen FÜR die Ratifikation des VvL im Nationalrat durch die demokratisch gewählten und zur Entscheidung beauftragten Abgeordneten eingetreten und gegen eine populistische Kampagne für nationale Abstimmungen.

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Problemaufriss

Der Reformvertrag wurde auf dem EU-Gipfel im Dezember 2007 unterzeichnet. Das unter deutschem Vorsitz beschlossene Mandat wurde sehr genau umgesetzt.

Der Vertrag von Lissabon wurde nach seiner Unterzeichnung am 13.Dezember 2007 in allen 27 Mitgliedstaaten parlamentarisch genehmigt. Irland hat als einziges Mitglied ein Referendum über den Vertrag von Lissabon abgehalten. Der Europäische Rat befasste sich im Juni, Oktober und Dezember mit dem negativen Ergebnis des ersten irischen Referendums und beschloss, Irlands Bedenken in mehrfacher Hinsicht entgegenzukommen.

So soll die Europäische Kommission nicht, wie gemäß Vertrag von Nizza bereits die Funktionsperiode ab 2009 und gemäß VvL für die Funktionsperiode ab 2014 vorgesehen, verkleinert werden, sondern sich weiterhin unbefristet aus je einem Vertreter aus jedem EU-Mitgliedstaat zusammensetzen.
Wie befürchtet, wurde nach der Ablehnung des Verfassungsvertrages in Frankreich und den Niederlanden der Vertrag nicht einfacher. Genährt wurde der bereits bestehende Dschungel aus Erklärungen und Protokollen. In den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), der neu als „Vertrag über die Arbeitsweise der Union“ (AEUV) bezeichnet werden soll, wurden von der Regierungskonferenz beschlossene Änderungen eingearbeitet.

Die Änderungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:

  1. Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten und deren Abgrenzung
  2. Verstärkte Rolle des Europäischen und der nationalen Parlamente
  3. Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte
  4. Massive Ausdehnung des Mitentscheidungsverfahrens und doppelte Mehrheit ab 2014
  5. Reform der Institutionen (Präsident und Außenminister ab 2009.)

Der französische Präsident hat vor allem darauf gedrängt, dass „unverfälschter Wettbewerb“ nicht mehr als Ziel im EUV, sondern nur noch als Protokoll aufscheint. Die niederländische Regierung hat v.a. die Aufwertung der Souveränitätsrechte und der nationalen Parlamente, die Streichung des Vorrangs von europäischem Recht, eine deutlichere Kompetenzabgrenzung, die Aufnahme der "Kopenhagner Kriterien" (Beitrittskriterien) im Vertrag, „nach Hause gebracht“.

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Verantwortlich für den Inhalt: Ulrike Lunacek, Europasprecherin, Abgeordnete zum Europäischen Parlament; Dr. Peter Steyrer, Europakoordinator des Grünen Klubs im Parlament.