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EU-Erweiterung

Nach der großen Erweiterung der EU um zehn neuen Mitgliedstaaten sowie der Aufnahme von Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 hat von den EU-Kandidatenländern derzeit nur Kroatien eine reelle Chance auf Mitgliedschaft. Die Gründe liegen in einer EU-weiten Erweiterungsmüdigkeit und dem Scheitern des Lissabon-Vertrags. Neben Kroatien sind die Türkei und Mazedonien Beitrittskandidaten-Länder. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Kosovo gemäß UN-Resolution 1244 sind potentielle Beitrittskandidaten.

Die Grünen sehen die Erweiterung der EU als Chance zur Überwindung der Spaltung Europas, zur Überwindung des Nationalismus und der Trennung zwischen einem reichen und einem armen Europa, wenn sie unter voller Beachtung der Demokratie der Menschenrechte und der sozialen Grundrechte erfolgt. Die EU-Erweiterung darf nicht für nationalistische Polemik missbraucht werden! Die EU-Erweiterung kann gelingen, wenn sie ein soziales Projekt ist, und wenn sie auf einem ökologischen Fundament steht.

Inhalt:

Problemaufriss

Beitritts-Kandidatenländer

Kroatien stellte im Februar 2003 den Antrag auf Beitritt zur EU. Im Juni 2004 wurde Kroatien von der EU der offizielle Kandidatenstatus zuerkannt. Die Beitrittsverhandlungen sollten ursprünglich am 17. März 2005 aufgenommen werden. Am 16. März wurde der Beginn der Verhandlungen jedoch verschoben, bis Zagreb in "vollem Umfang" mit dem UN-Kriegsverbrechertribunal zusammenarbeiten würde. Erst Anfang Oktober, nach intensiven Gesprächen und Auseinandersetzungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, wurde dann definitiv beschlossen, dass jetzt auch Kroatien alle Voraussetzungen für die Aufnahme von Gespräche besitze. Kroatien dürfte in den Beitrittsverhandlungen Fortschritte verzeichnen. Ein möglichst schneller Abschluss der Beitrittsverhandlungen liegt laut BMeiA im „österreichischen Interesse“. Dazu bedarf es aber noch vermehrten Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung, einer Verbesserung des Justizsystems sowie „gutnachbarlichen Beziehungen“. Die kroatische Regierung will bis Ende 2008 alle Verhandlungskapitel abgeschlossen haben.

Türkei: Am 3. Oktober 2005 begannen die Verhandlungen mit der Türkei, die seit 1999 den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten hatte. Auf Betreiben einiger Mitgliedstaaten wurde ein sogenannter "Verhandlungsrahmen" definiert, der formal für alle Beitrittsverhandlungen gilt; Anlass dafür waren jedoch die Bedenken einiger Mitgliedstaaten - allen vorn Österreichs - betreffend eines "Vollmitglieds Türkei". Nach den negativen Ergebnissen der Referenden zur EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden 2005 haben sich die kritischen Stimmen gegen einen Beitritt der Türkei zur EU noch vermehrt und nun europaweit seitens vieler Regierungen zunehmend in Frage gestellt.

Österreich ist das kritischste EU-MS, was die Türkei betrifft. In einer Eurobarometer-Umfrage gaben 2006 81 % an, sie seien gegen einen Beitritt, selbst wenn die Türkei alle Beitrittsbedingungen erfüllen würde.

Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gehen nur schleppend voran. Daran schuld ist - einerseits der sinkende Reformwille in der Türkei schuld (Türkei fühlt sich von EU nicht akzeptiert, zögernde Umsetzung der EU-Reformforderungen insb. Par. 301 betr. "Herabwürdigung des Türkentums" – soll jetzt in "Beleidigung der türkischen Nation" (?) umgewandelt werden; innenpolitische Spannungen bis hin zum versuchten Ausschlussverfahren der Regierungspartei AKP wegen des Kopftuch-Entscheids), - andererseits der Zypernkonflikt (auf Nordzypern sind trotz wieder beginnender Verhandlungen noch immer türkische Soldaten stationiert). Betroffen von diesem Konflikt sind jedenfalls acht Verhandlungskapitel in den türkischen Beitrittverhandlungen, die dzt. noch eingefroren sind. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Gespräche über eine mögliche Mitgliedschaft der Türkei vor 2014 abgeschlossen sein werden.
(Siehe "Kurz & Bündig" Türkei: EU-Beitrittsverhandlungen)

Die Ehemalige Jugoslawische Republik von Mazedonien (FYROM) erlangte im Dezember 2005 offiziellen Kandidatenstatus, offizielle Gespräche wurden jedoch noch nicht eröffnet, vor allem aufgrund unüberbrückbarer Differenzen mit dem benachbarten Griechenland. Es geht um den Namen „Mazedonien“, der Griechenland zufolge für eine Region im Norden Griechenland vorbehalten werden sollte. Alle Namensvorschläge, auch seitens der UNO, wurden bisher entweder von der einen oder der anderen Seite nicht akzeptiert. Athen machte deutlich, dass man den Beitritt Mazedoniens zur EU blockieren wird; Skopje hatte gehofft, die Beitrittsverhandlungen bis Ende 2008 eröffnen zu können.

Potentielle Beitritts-Kandidatenländer

Die EU will in Südosteuropa dazu beitragen, dass militäre Konflikte undenkbar werden, indem der Raum des Friedens, der Stabilität und der Freiheit, der im Laufe der letzten 50 Jahre in der EU und in ihren Mitgliedstaaten aufgebaut worden ist, auf diese Region ausgedehnt wird: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Kosovo (gemäß UN-Resolution 1244)

Die Beitrittsverhandlungen

Die Verhandlungen finden unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten einerseits und des betreffenden Bewerberlands andererseits im Rahmen einer Regierungskonferenz statt, deren Beschlüsse einstimmig gefasst werden müssen. In der Phase der Beitrittsverhandlungen werden insgesamt 31 Kapitel zwischen der EU und dem Beitrittsland verbindlich besprochen und je nach Fortschritt vorläufig zum Abschluss gebracht.

Ein Kapitel gilt dann als "vorläufig abgeschlossen", wenn das Bewerberland keinen weiteren Verhandlungsbedarf mehr hat und die gemeinsame EU-Position akzeptiert. Allerdings kann die EU dieses Kapitel während des Verhandlungsprozesses erneut auf die Tagesordnung setzen, etwa wenn der "Acquis" in dem betreffenden Bereich erweitert wurde - oder wenn sich das Bewerberland nicht an die Zusagen hält. Hier greifen entsprechende Überwachungsmechanismen ("Monitoring").

Nach Abschluss aller Kapitel werden die Ergebnisse der Beitrittsverhandlungen in einem Entwurf für einen Beitrittsvertrag zwischen dem Bewerber und der EU festgehalten. Dieser Entwurf wird dann der EU-Kommission und dem Europaparlament zur Zustimmung vorgelegt. Ist der Beitrittsvertrag schließlich unterzeichnet, muss er von allen EU-Mitgliedstaaten sowie dem Beitrittsland ratifiziert werden. Erst nach dem Abschluss dieses Prozesses wird das betreffende Bewerberland am Tag des Inkrafttretens neues Vollmitglied der Europäischen Union.

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Grüne Position

Die Grünen sehen die Erweiterung der EU als Chance zur Überwindung der Spaltung Europas, zur Überwindung des Nationalismus und der Trennung zwischen einem reichen und einem armen Europa, wenn sie unter voller Beachtung der Demokratie der Menschenrechte und der sozialen Grundrechte erfolgt. Die EU-Erweiterung darf nicht für nationalistische Polemik missbraucht werden! Die EU-Erweiterung kann gelingen, wenn sie ein soziales Projekt ist, und wenn sie auf einem ökologischen Fundament steht.

Die Grünen fordern darüber hinaus eine Gesamtstrategie zur Heranführung Südost-Europas zur EU, die für alle Staaten einen gleichen und klaren Zugang zu EU-Fördermitteln gewährleistet - egal ob sie bereits Kandidatenstatus haben oder noch nicht. Weiters wird Visafreiheit für alle BewohnerInnen des Westbalkans gefordert – auch unter Tito brauchten die YugoslawInnen keine Einreisegenehmigung.

Die Grünen stimmten im Nationalrat für die österreichischen Entsendungen für EULEX (Kosovo). Was die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo betrifft, waren sie für weniger Eile. Österreich soll kein Vorreiter sein und hätte noch vor einer endgültigen Entscheidung die Stabilität im Kosovo und den Nachbarregionen, die völkerrechtliche Basis, den Schutz von Minderheiten in Erwägung ziehen sollen. Die Grünen waren die einzige Partei im Nationalrat, die sich vor dem Europäische Rat am 16./17. Dezember 2004 klar für Verhandlungen mit der Türkei ausgesprochen haben. An dieser Haltung wird auch festgehalten, jedoch wird die Lage in der Türkei genau beobachtet. (Weiteres siehe "Kurz & Bündig"-Dokument Türkei: EU-Beitrittsverhandlungen)

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Harte Fakten

Geschichte der Erweiterung

  • 01.01.1973: Beitritte von Dänemark, Irland und Großbritannien
  • 01.01.1981: Beitritt von Griechenland
  • 01.01.1986: Beitritte von Portugal und Spanien
  • 01.01.1995: Beitritte von Österreich, Schweden und Finnland
  • 01.05.2004: Beitritte von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
  • 01.01.2007: Beitritte von Bulgarien und Rumänien

Bedingungen für die Mitgliedschaft

Nach Artikel 49 des Vertrags von Maastricht, der 1993 in Kraft trat, kann jeder europäische Staat, der die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit achtet, beantragen, Mitglied der Union zu werden.

Die Staats- und Regierungschefs der EU präzisierten dies 1993 in Kopenhagen, indem sie die Grundbedingungen für eine Mitgliedschaft festlegten:

  • Das "politische Kriterium": Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.
  • Das "wirtschaftliche Kriterium": Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.
  • Das "Acquis-Kriterium": Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen, das heißt: Übernahme des gemeinschaftliche Regelwerkes, des "gemeinschaftlichen Besitzstandes " (Acquis communautaire, ungefähr 80.000 Seiten Rechtstexte).

Im Dezember 1995 bestätigte der Europäische Rat von Madrid diese Kriterien. Außerdem verwies er darauf, dass die beitrittswilligen Länder ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssten, damit die Integration sich schrittweise und harmonisch vollziehen könne.

Die Europäische Union behält sich allerdings vor, über den Zeitpunkt zu entscheiden, zu dem sie bereit ist, neue Mitglieder aufzunehmen. Nach der Erweiterung um 10 Staaten im Mai 2004 und im Zuge der Diskussion über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wurde immer häufiger diese "Aufnahmefähigkeit der Union&" als Kriterium in die Diskussion eingebracht. Dies stellt zwar kein zusätzliches formelles Kriterium dar (war ja bisher auch Voraussetzung) hat aber natürlich politische Aussagekraft und wurde auch beim Europäischen Rat 16./17. Dezember 2004 betont: Der Europäische Rat "erinnert daran, dass die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Dynamik der europäische Integration zu erhalten, einen sowohl für die Union als auch für die Bewerberländer wichtigen Gesichtspunkt darstellt."

Verhandlungsrahmen

Beim Europäischen Rat im Dezember 2004 haben die Staats- und Regierungschefs im Hinblick auf die Türkei einen für alle Beitrittskandidatenländer gültigen "Verhandlungsrahmen" definiert:

  • Es können lange Übergangszeiten, Ausnahmeregelungen, spezifische Vereinbarungen oder dauerhafte Schutzklauseln, d.h. Klauseln, die ständig als Grundlage für Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, in Erwägung gezogen werden.
  • Die Beitrittsverhandlungen, mit Ländern, deren Beitritt erhebliche finanzielle Auswirkungen haben könnte, können erst abgeschlossen werden, wenn der Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2014, gegebenenfalls zusammen mit Finanzreformen, festgelegt ist.
  • Das gemeinsame Ziel der Verhandlungen ist der Beitritt. Die Verhandlungen sind ein Prozess mit offenem Ende, dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt. Ist das Bewerberland nicht imstande, alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten, muss sichergestellt werden, dass das betreffende Bewerberland durch eine möglichst starke Bindung vollständig in den europäischen Strukturen verankert wird.
  • Im Falle einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet "Freiheit, Demokratie, Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit" in einem Bewerberland wird die Kommission von sich aus oder auf Antrag von einem Drittel der Mitgliedstaaten die Aussetzung der Verhandlungen empfehlen und die Bedingungen für eine spätere Wiederaufnahme vorschlagen. Der Rat wird nach Anhörung des Bewerberlands mit qualifizierter Mehrheit über eine Empfehlung zu der Frage, ob die Verhandlungen ausgesetzt werden sollen, und über die Bedingungen für eine Wiederaufnahme beschließen. Die Mitgliedstaaten werden im Rahmen der Regierungskonferenz entsprechend dem Beschluss des Rates handeln, wobei das allgemeine Erfordernis der Einstimmigkeit in der Regierungskonferenz unberührt bleibt. Das Europäische Parlament wird unterrichtet.
  • Parallel zu den Beitrittsverhandlungen wird die Union mit jedem Bewerberland einen intensiven politischen und kulturellen Dialog aufnehmen. In diesen breiteren Dialog wird auch die Zivilgesellschaft einbezogen, um durch das Zusammenbringen der Menschen das gegenseitige Verständnis zu verbessern.

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Verantwortlich für den Inhalt: Ulrike Lunacek, Europasprecherin, Abgeordnete zum Europäischen Parlament; Dr. Peter Steyrer, Europakoordinator des Grünen Klubs im Parlament.