Navigation:
Bild: Kurz & bündig

EU-Arbeitsmarkt-Übergangsfristen

Übergangsfristen sind nicht mehr als eine politische Scheinlösung. Statt Sozial- und Lohndumping zu bekämpfen, verzögert diese nationale Abschottungspolitik die Integration der neuen Mitgliedstaaten der EU. Wir fordern eine „grenzenlose ArbeitnehmerInnenpolitik“ mit arbeits- und sozialrechtlicher Gleichstellung für alle EU BürgerInnen.

Keine Verlängerung der Übergangsfristen!

Die  neuen mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erhielten nur unvollständigen Zugang zum EU-Binnenmarkt, von der ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit dürfen ihre BürgerInnen nur schrittweise Gebrauch machen. Denn hier gilt ein in drei Phasen geteiltes Modell zur vollständigen Öffnung der Arbeitsmärkte der alten Mitgliedsstaaten. Österreich und Deutschland sind die einzigen Staaten, die dieses Modell auch voll in Anspruch nehmen werden. Dazu herrscht auch – mit Ausnahme der Grünen – ein „Parteien-Konsens“.

Wir Grüne sind gegen die Verlängerung der Übergangsfristen bis 2011, da sie nicht mehr als eine politische Scheinlösung sind und zu zahlreichen Umgehungspraxen und neuen Problemen geführt haben. Wir als Alternative eine vollkommene arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung aller ArbeitnehmerInnen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt sowie andere effektivere  Maßnahmen zum Schutz und der Verbesserung der Lohnniveaus und Sozialstandards in EU-Europa: eine effektivere Durchsetzung des Arbeitsrechtes, arbeitsmarktpolitische Aktionsprogramme,  grenzüberschreitende Beschäftigungsinitiativen und EU-weit bindende Initiativen zum Angleichen der Lohn- und Sozialstandards.

Inhalt:


Grüne Position

Wir sind davon überzeugt, dass Übergangsfristen nicht mehr als eine politische Scheinlösung darstellen und vor allem wenn diese nicht – wie angekündigt – dazu genützt werden, Lohn- und Sozialdumping effektiv zu bekämpfen. Daher treten wir auch gegen eine weitere Verzögerungstaktik auf.

Grenzenlose ArbeitnehmerInnenpolitik

Die Öffnung der Arbeitsmärkte Richtung Mittel- und Osteuropa benötigt eine offensivere und komplexere Vorgehensweise auf nationaler, transnationaler, internationaler wie europäischer Ebene. Eine gewissermaßen „grenzenlose ArbeitnehmerInnenpolitik“. Denn nationale Abschottung ist kein nachhaltiges und faires Konzept. Ziel muss eine vollkommene arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung aller ArbeitnehmerInnen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt  sein.

Auswahl notwendiger Maßnahmen:

  • Reform der KIAB (Kontrolle illegaler ArbeitnehmerInnenbeschäftigung) und Stärkung der Arbeitsinspektion.
  • Einführung eines Verbandklagerechtes im Arbeits- und Sozialrecht.
  • Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 7,25 Euro/hReform des ArbeitnehmerInnenbegriffes zur Erschwerung  von  Scheinselbstständigkeit
  • Bessere grenzübergreifende Vernetzung und Kooperation der Gewerkschaften und der Behörden 

Maßnahmen auf europäischer Ebene:

Regionale Strukturpolitik  in Grenzregionen: investieren in Zukunftsbranchen und Marktnischen (alternative Energien, Bio, etc.).Verbesserung der Anrechenbarkeit von BerufsqualifikationenVorantreiben gemeinsamer rechtsverbindlicher europäischer Mindeststandards: in Löhnen, sozialen Leistungen angepasst an die Länderniveaus.

Zurück


Problemaufriss

Für die neuen mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten wurden in den Beitrittsverträgen Übergangsfristen für die volle Umsetzung aller Grundfreiheiten des Binnenmarktes verankert. Diese gelten im Bereich der ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit und Teilen der Dienstleistungsfreiheit wo eine nur schrittweise Öffnung der Arbeitsmärkte erlaubt wird. Diese Einschränkungen gelten jedoch nicht hinsichtlich echter Selbständigkeit (Niederlassungsfreiheit), die in vielen Fällen aber schwierig zu überprüfen ist.

Große Lohnunterschiede

Als Hauptgründe für die Einschränkungen wurden die großen Unterschiede in den Löhnen (Lohndifferential 1:5 bis 1:10), die zum Teil hohe Arbeitslosigkeit auf beiden Seiten der Grenze und die Befürchtung einer massiven Arbeitsmigration in die alten Beitrittsländer genannt. Ein Zeitfenster für effektive Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sollte damit geschaffen werden. Die zweite Phase der Übergangsfristen zur vollständigen Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn endet mit 1. Mai 2009. Im Ministerrat wurde im Februar 2008 beschlossen, um eine volle Ausschöpfung der Fristen bis 2011 anzusuchen. Auch Deutschland wird um eine Verlängerung ansuchen, alle anderen alten Mitgliedstaaten nützen entweder gar nicht oder nur mehr sehr eingeschränkt.

Zurück


Umgehungsformen: Übergangsfristen als Scheinlösung

Seit 2005 haben sich zahlreiche legale und illegale Umgehungspraxen der Übergangsfristen herausgebildet. Konkrete Umgehungspraxen sind Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit sowie die Schaffung von immer mehr Ausnahmeregelungen. Seit 2000 findet eine massive Ausweitung des Kontingents der Saisonierbewilligungen (die Zahl der erteilten Beschäftigungsbewilligungen hat sich seit 2000 mehr als verdoppelt), „Praktikantenabkommen“ oder Nachbarschaftsabkommen statt.

Dumpinglöhne durch Übergangsbestimmungen

Ein erleichterter Zugang gilt auch für den Bereich der Hauskrankenpflege für unselbstständige Pflegekräfte in Privathaushalten, diese erhalten Freizügigkeit nach einem Jahr und auch deren Familienangehörige. Seit 2007 kam es besonders auf Druck von IV und WKÖ zu sektoralen Öffnungen. Dies erfolgte durch zeitlich begrenzte Verordnungen des Ministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausnahmen für Fachkräfte in sogenannten „Mangelberufen“ (mit AMS Prüfung). Die Übergangsbestimmungen bewirken nicht nur die Rechtlosigkeit der betroffenen ArbeitnehmerInnen und die Zahlung von Dumpinglöhnen, sie schaffen auch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die sich an die Regeln halten und entziehen der Sozialversicherung in hohem Maße Beiträge.

Hoher Druck für untere Lohngruppen

Durch AusnahmerInnenreglungen entstehen immer mehr Kategorien von ArbeitnehmerInnen mit unterschiedlicher arbeits- und sozialrechtlicher Einbettung in den österreichischen Arbeitsmarkt. Diese Entwicklung trägt zu einer Aushöhlung nationaler arbeits- und sozialrechtlicher Standards bei und führt zu mehr Druck, insbesondere in den unteren Lohngruppen. Das Problem ist daher nicht die Migration, sondern die Illegalisierung eines Teils der ArbeitnehmerInnen, ungleiche Rechte und Schutz aller ArbeitnehmerInnen und das Gegeneinander-Ausspielen unterschiedlicher Gruppen von ArbeitnehmerInnen. MigrantInnen sind in Österreich oft unter ihrer beruflichen Qualifikation beschäftigt und stehen dadurch in einer „unnötigen“ Konkurrenz mit niedrig qualifizierten ArbeitnehmerInnen.  

Zurück


Fallbeispiele

Menschen aus den Beitrittsländern wurden mit Hilfe österreichischer ArbeitgeberInnen vor allem im Baugewerbe aber bei privaten Anbietern von Postdienstleistungen (Paketzustelldienst, Werbemittel, Zeitung) als Selbständige deklariert (etwa: selbständige Fassader, selbständige Trockenausbauer,...). Zwischen Mai 2004 und Jänner 2005 vervierfachte sich die Zahl der Gewerbeanmeldungen in diesen Berufen.

Die GewerbescheininhaberInnen arbeiteten in der Folge zu Löhnen zwischen zwei und drei Euro die Stunde auf selbständiger Basis (heißt: SV-Beiträge sind selbst zu entrichten, kein arbeitsrechtlicher Schutz etc.). Eine weitere, indirekte Folge der Übergangsbestimmungen war auch die Förderung von Scheinfirmenkonstruktionen im Baugewerbe.

Diese legalen Firmen bewarben sich als SubauftragnehmerInnen um Aufträge, die sie erfüllten, ohne jedoch Sozialversicherungsbeiträge abzuführen oder Löhne an ihre oftmals auf Grund des AuslBG „illegalen“ Beschäftigten zu zahlen. Die ArbeitnehmerInnen konnten sich auf Grund ihres rechtlich prekären Status nicht rechtzeitig wehren. Ehe Zugriff auf die Firmen gefunden werden konnte, waren deren Strohmänner entweder formal in Konkurs gegangen oder überhaupt verschwunden.

Zurück


Verantwortlich für den Inhalt: Mag.a Birgit Schatz, ArbeitnehmerInnen- und KonsumentInnenschutzsprecherin, Abgeordnete zum Nationalrat, Karl Öllinger, Sozialsprecher und Abgeordneter zum Nationalrat; Mag.a Ines Hofbauer,