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Schule: Grüne Bildungsperspektiven

Bereits vor dem Schuleintritt ist es wichtig, dass individuelle Schwächen erkannt und ausgeglichen werden. Ein gesetzlich garantierter Anspruch auf einen ganztägigen Kindergartenplatz (siehe Kurz & Bündig: "Frühförderung im Kindergarten") ermöglicht allen Kindern einen optimalen Start ins Bildungsleben.

Statt der frühzeitigen Trennung in Hauptschule und AHS-Unterstufe, durch die soziale Unterschiede verstärkt werden, fordern die Grünen eine Gemeinsame Schule der 6- bis 15-jährigen SchülerInnen. Die gemeinsame Schule zeichnet sich durch ein hohes Maß an individuellen Fördermöglichkeiten aus, von denen die "Schwächeren" und "Stärkeren" gleichermaßen profitieren.

Ein im Schulorganisationsgesetz festgelegter Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung für alle Kinder garantiert den Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein Investitionspaket schafft zusätzliche Betreuungsplätze und ermöglicht den entsprechenden Umbau der Schulgebäude.

Die Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl ist eine weitere wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Unterrichtsqualität. Die Grünen fordern daher, dass eine maximale KlassenschülerInnenzahl von 25 in den Pflichtschulen im Schulunterrichtsgesetz festgesetzt wird.

Der Tagesablauf an Schulen soll so organisiert sein, dass LehrerInnen ausreichend auf die SchülerInnen und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse eingehen können. Dafür ist der Unterricht offen zu gestalten.

Last, not least wollen die Grünen den Schulen und allen betroffenen Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen mehr Gestaltungsfreiheit und Handlungsspielräume zugestehen und fordern daher, dass Schulen über die wesentlichen Bereiche selbst entscheiden können und die SchülerInnenvertretung auf allen Ebenen direkt gewählt wird

Inhalt:

 

Gemeinsame Schule der 6 bis 15jährigen

Statt der frühzeitigen Trennung in Hauptschule und AHS-Unterstufe, durch die soziale Unterschiede verstärkt werden, fordern die Grünen eine Gemeinsame Schule der 6- bis 15-jährigen SchülerInnen. An dieser Schule steht die individuelle Förderung im Vordergrund. Ermöglicht wird diese durch Formen der inneren Differenzierung. Darunter ist nicht die Einrichtung von Leistungsgruppen zu verstehen, die ja wieder die Idee verfolge, SchülerInnen nach ihrer Fähigkeit generell zu trennen. Die gemeinsame Schule zeichnet sich viel mehr durch ein hohes Maß an individuellen Fördermöglichkeiten aus, von denen die "Schwächeren" und "Stärkeren" gleichzeitig profitieren. Insbesondere skandinavische Länder, aber auch Versuchsschulen in Österreich zeigen uns mit Erfolg, wie das gehen kann: der Einsatz von individuellen Lernplänen, individuelle Leistungsvereinbarungen, Unterricht in Kleingruppen, Projekt- und Gruppenarbeiten, altersgemischte Kurs- und Lernteams ermöglichen individualisiertes Lernen, wodurch alle SchülerInnen - sowohl die schwächeren, als auch die stärkeren - bestmöglich gefördert und gefordert werden.

In der Gemeinsamen Schule tragen LehrerInnen Verantwortung für die Erfolge ihrer SchülerInnen. Schwierigkeiten werden sofort an den Schulen, in den Klassen und Gruppen gelöst.
Das Leitmotiv finnischer LehrerInnen sollte auch in Österreich Ziel sein: "Wir dürfen niemanden verlieren."

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Rechtsanspruch auf kostenlose Nachmittagsbetreuung

Jedes Kind hat Recht auf Nachmittagsbetreuung. Dieser im Schulorganisationsgesetz festgelegte Rechtsanspruch garantiert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ermöglicht, dass alle Kinder ausreichend gefördert werden. Hausaufgaben werden in der Schule erledigt, Schul- und Lernprobleme werden sofort gelöst. Das befreit die SchülerInnen von dem Lerndruck, den sie heute mit nach Hause nehmen und macht private Nachhilfe überflüssig. Die Eltern können zwischen Nachmittagsbetreuung und Ganzztagsschulen wählen.

Ein Investitionspaket von 120 Mio. Euro schafft bis 2010 jährlich 5.000 zusätzliche Betreuungsplätze. Beim erforderlichen Umbau der Schulgebäude werden die Gemeinden unterstützt. Dazu wird ein Bundesfonds eingerichtet.

Den SchülerInnen steht ein breites Angebot an sportlichen und musischen Aktivitäten zur Verfügung. Dieses wird von den Schulen in Zusammenarbeit mit Vereinen geschaffen.

Entsprechend der Schulgeldfreiheit für herkömmlichen Unterricht wird Nachmittagsbetreuung kostenlos angeboten.

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Mit Freude in kleineren Klassen lernen

Die Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl ist eine wesentliche Maßnahme zur Verbesserung der Unterrichtsqualität. Wir fordern daher, dass eine maximale KlassenschülerInnenzahl von 25 in den Pflichtschulen im Schulunterrichtsgesetz festgschrieben wird. Die sinkenden SchülerInnenzahlen bieten im Pflichtschulbereich genügend Raum für kleinere Klassen.

In kleinen Gruppen wird auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der SchülerInnen eingegangen. Frontalunterricht wird reduziert, es wird mehr im Rahmen von Projekten und in Kleingruppen gearbeitet. Das macht den Unterricht für Alle interessanter, der Unterricht gewinnt zudem an Qualität, Motivation und Lernlust nehmen zu.

In den Oberstufen wird als erster Schritt österreichweit das Kurssystem eingeführt. 40% der Gegenstände können gewählt werden, 60% sind verpflichtend.

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Offener Tagesablauf mit Lern- und Erholungsphasen

Der Tagesablauf an Schulen soll so organisiert sein, dass LehrerInnen ausreichend auf die SchülerInnen eingehen und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse berücksichtigen können. Dafür ist der Unterricht offen zu gestalten - die starre Vorgabe der 50-minütigen Einheiten hindert sowohl LehrerInnen als auch SchülerInnen, flexibel auf Lernprobleme oder inhaltliche Fragen zu reagieren.

Die Grünen sprechen sich für den Wechsel zwischen Lern- und Erholungsphasen aus. In den Lernphasen am Vormittag werden Stoffgebiete vermittelt, wobei individuell auf die SchülerInnen eingegangen wird. Am Nachmittag wird das Gelernte wiederholt, und die SchülerInnen werden bei den Hausaufgaben unterstützt. Der direkte Austausch am Nachmittag hat auch den Vorteil, dass LehrerInnen viel früher von Lerndefiziten erfahren und helfend eingreifen können. Planmäßige Unterrichtsblöcke ermöglichen auch, dass mehr Zeit zur Verfügung steht. Diese Zeit kann etwa für fächerübergreifende Unterrichtsstunden genutzt werden. In diesen lernen SchülerInnen viel eher, komplexe Zusammenhänge und Hintergründe zu verstehen, womit langfristiges, problemorientiertes Lernen ermöglicht wird. Aber auch Turnstunden und Projektunterricht können mit weniger Zeitdruck sinnvoller gestaltet werden.

Längere Erholungsphasen als die derzeitigen 5-minütigen Pausen sorgen dafür, dass sich die SchülerInnen ausreichend entspannen können. Dadurch können sie konzentrierter lernen und dem Unterricht folgen.

Vor allem in den ersten Schulstufen ist es wichtig, dass der Tagesablauf einem Rhythmus folgt, der den Bedürfnissen der Kinder entspricht. Der Unterricht richtet sich idealerweise nach den Aktivitäts- und Ruhephasen der SchülerInnen, sodass die Kinder nach ihren eigenen Arbeitsrhythmen lernen können. Ein fixer Stundenplan ist für Kinder dieser Altersstufe wenig sinnvoll.

Auch in den oberen Schulstufen wollen wir aber davon abgehen, dass sechs Stunden je 50 Minuten nur gelernt wird. Wir streben sinnvoll geplante Unterrichtsblöcke an, die aus lernen, üben, wiederholen und erholen bestehen.

Ein derartiger Tagesablauf lässt sich in einer ganztägigen Schulform besonders gut umsetzen. Aber auch in Halbtagsschulen soll weitgehend von der starren Unterrichtsform abgegangen werden. Alle SchülerInnen haben den Anspruch auf das ausreichende Eingehen auf ihre Bedürfnisse und individuelle Förderung - unabhängig davon, ob sie eine Ganztagsschule besuchen oder nicht!

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Mitreden und Mitgestalten in einer demokratischen Schule

Die Grünen wollen den Schulen und allen betroffenen Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen mehr Gestaltungsfreiheit und Handlungsspielräume zugestehen. Über alle wesentlichen Bereiche des schulischen Lebens sollen Schulen selbst entscheiden können. Das betrifft nicht nur das Schulbudget, die Schuleinrichtung, die Schulorganisation, die Lehrplanentwicklung, das Schulprofil sowie die Beurteilung. Die Schulen sollen auch selbst entscheiden können, welche pädagogischen Konzepte - z.B. Montessoripädagogik - sie anwenden und wie Lern- und Erholungsphasen über den Tag verteilt werden. SchulleiterInnen sind von LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen auf Zeit zu wählen.

Damit alle SchülerInnen ausreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten haben, wählt jede Schulklasse, unabhängig von der Schulstufe oder der Schulart, am Anfang eines Schuljahres zwei KlassensprecherInnen. Auch die SchulsprecherInnenwahl erfolgt zu Beginn eines Schuljahres, und alle SchülerInnen sind stimm- und kandidaturberechtigt. Damit wird Allen das Recht eingeräumt, die Zusammensetzung der Landes- und BundesschülerInnenvertretung mit zu bestimmen. Zusätzlich wird ein demokratisches Schulparlament eingeführt, das mitgestaltende Vertretung für Alle garantiert. Es setzt sich aus den KlassensprecherInnen, Eltern und LehrerInnen zusammen und beschließt wichtige schulinterne Regelungen wie die Hausordnung. Damit keine Entscheidung ohne hoher Zustimmung bzw. Akzeptanz der SchülerInnen getroffen wird, können die KlassensprecherInnen einige Male vom Vetorecht Gebrauch machen.

SchülerInnen soll außerdem das Recht eingeräumt werden, regelmäßig Feedback zum Unterricht zu geben und aktiv den Unterricht mit zu gestalten.

Schulautonomie hat für die Grünen Grenzen und wird nicht mit dem Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung für die Schule gleichgesetzt. Erziehung und Bildung ist für die Grünen eine zentrale öffentliche Aufgabe und darf keinesfalls den Gesetzen der Marktwirtschaft unterworfen werden. Die öffentliche Hand muss für den Betrieb einer Schule aufkommen, ein flächendeckendes Angebot sicherstellen und Standards gewährleisten.

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Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Harald Walser, Bildungssprecher der Grünen.