Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung, in dem Kinder sich sozial, motorisch und sprachlich optimal entwickeln sollen. Mögliche individuelle Schwächen sollen rechtzeitig erkannt und bis zum Schuleintritt ausgeglichen werden. Der Kindergarten-
besuch soll für alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr kostenlos, in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt im Ausmaß von 12 Wochenstunden verpflichtend und kostenlos sein.
Die Frühförderung aller Kinder soll durch dafür ausgebildete PädagogInnen erfolgen. Der Einsatz von muttersprachlichen KindergartenpädagogInnen in mehrsprachigen Kindergruppen soll die gezielte Förderung der Muttersprache möglich machen. Damit würden auch die Voraussetzungen für das Erlernen der deutschen Sprache verbessert. Im Kindergarten sollten aber nicht Leistung und die Erfüllung schulischer Erfordernisse, sondern das Spiel, der soziale Umgang mit Gleichaltrigen sowie Bewegung und Kreativität im Vordergrund stehen.
Inhalt:
Kindergärten sind in Österreich Länder- bzw. Gemeinde-
angelegenheiten, entsprechend unterschiedlich sind die Angebote, Öffnungszeiten und Preise. Es gibt weder einen einheitlichen Bildungsplan, noch Qualitätskriterien, verbindliche Mindeststandards oder gar ein Recht auf den Kindergartenbesuch. Vor allem im ländlichen Raum fehlt es an Kindergartenplätzen, weshalb viele Kinder erst mit 4 oder 5 Jahren den Kindergarten besuchen können.
In Ballungsräumen gibt es zwar zahlreiche private, kirchliche und alternative Kinderbetreuungsangebote, doch sind diese häufig recht teuer. Aber auch öffentliche Kindergärten kosten in Österreich zwischen 30 und 450 Euro pro Monat, je nach Bundesland unterschiedlich. Es gibt zwar soziale Preisstaffelungen, aber diese kommen nur wenigen zu Gute. So liegt die Obergrenze für die Gebührenbefreiung z.B. in Wien 1.053 Euro Familieneinkommen pro Monat.
Die angebotenen Kindergartenplätze entsprechen nur selten den VIF-Kriterien, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf garantieren. Auch die Betreuungsquote ist im internationalen Vergleich niedrig.
Die Grünen treten für eine wirksame Frühförderung für alle Kinder im Kindergarten ein. Es soll einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen, kostenlosen Kindergartenplatz für alle Kinder ab einem Jahr geben. In den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt gibt es eine verpflichtende Kindergartenkernzeit von 12 Stunden pro Woche. Der Besuch des Kindergartens ist kostenlos. Alle Kinder werden hier individuell gefördert.
Die Frühförderung erfolgt in erster Linie durch die KindergartenpädagogInnen. Frühförderung wird ein wichtiger Teil in der Ausbildung der KindergärtnerInnen, die in Zukunft wie in fast allen anderen europäischen Ländern auf Hochschulniveau erfolgt. Die bereits in den BAKIPs erworbenen Kenntnisse werden dafür angerechnet. Den Kindergärten steht ein Pool von ExpertInnen zur Beratung und für spezifische Förderangebote zur Verfügung. KindergartenpädagogInnen erhalten eine hochwertige, universitäre Ausbildung.
Die Frühförderung aller Kinder und die sprachliche Förderung von Kindern in deren Muttersprache und in Deutsch sind wesentliche Teile der Ausbildung. Auf die Arbeit mit mulitkulturell zusammengesetzten Gruppen und dem Umgang mit Kindern mit Behinderungen wird ebenso vorbereitet.
Die wissenschaftliche Evaluierung der Kleinkindpädagogik wird ausgebaut, die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, PhysiotherapeutInnen und LogopädInnen, KünstlerInnen und WissenschaftlicherInnen auch aus den Naturwissenschaften wird zum Alltag im Kindergarten.
Die Förderung der Muttersprache ist von zentraler Bedeutung, da die Kenntnis der Erstsprache wesentlich für die eigene Identität und den Erwerb einer zweiten Sprache ist. Der Einsatz von muttersprachlichen KindergartenpädagogInnen muss deshalb massiv ausgebaut werden.
Die gängige Praxis, bei Platzmangel Kinder abzuweisen, wenn die Mutter nicht berufstätig ist und das Kind daher keine Betreuung benötigt, muss eingestellt werden.
Die Grünen fordern einen gesetzlich garantierten Anspruch auf einen ganztägigen Kindergartenplatz. Beiden Elternteilen wird dadurch die Möglichkeit gegeben ihrem Beruf nachzugehen. Dieser Rechtsanspruch gilt auch für Kinder mit Behinderungen und Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.
(Regel-)Kindergärten sind für alle so zu gestalten, dass jedes Kind seinen/ihren individuellen Voraussetzungen gemäß umfassend gefördert werden kann. Nicht nur der barrierefreie Zugang zu einem wohnortnahen Kindergarten sowie die barrierefreie Ausstattung ist sicher zu stellen, sondern auch die Zurverfügungstellung materieller und personeller Hilfen.
Der Besuch eines Kindergartens bedeutet für das einzelne Kind einen enormen Startvorteil für seine spätere schulische Laufbahn, der auch im Alter von 15 Jahren noch nachweisbar ist, wie eine Sonderauswertung der PISA-Studie durch Johann Bacher vom Institut für Soziologie der Universität Linz zeigt. Dieser positive Effekt steigt mit der Anzahl der Kindergartenjahre signifikant an, wobei ein einziges Kindergartenjahr fast keinen Effekt zeigt.
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Verantwortlich für den Inhalt: Daniela Musiol, Abgeordnete zum Nationalrat und Familiensprecherin; Anja Fellerer, Bildungsreferentin des Grünen Klubs im Parlament.