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Auslandsadoptionen

Adoptionen im Ausland finden häufig unter dubiosen Bedingungen statt. Durch die Schaffung einer zentralen Behörde, die mit Auslandsadoptionen befasste Vereine und Agenturen – sowohl in Österreich als auch in den Herkunftsländern der Kinder – prüft und kontrolliert, kann ein gewisses Maß an Rechtssicherheit geschaffen werden. Weiters muss Österreich das Haager Adoptionsübereinkommen in der heimischen Rechtsordnung umsetzen; mit Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens existieren bestimmte formalisierte Abläufe hinsichtlich des Adoptionsverfahrens, die die Gefahr des Kinderhandels reduzieren.

Inhalt:

 

Problemaufriss

Der in den Medien breit rezipierte Fall der Adoption eines nur scheinbaren Waisenmädchens aus Äthiopien hat deutlich gemacht, dass sich internationale Adoptionen häufig in einem rechtlichen Graubereich abspielen, in dem mitunter dubiose Agenturen und Vereine agieren und Kinderhandel und Kindesentführungen zumindest nicht ausgeschlossen werden können. Leidtragende dabei sind die Kinder selbst sowie die adoptionswilligen Menschen, die trotz immenser Kosten über keinerlei Rechtssicherheit verfügen. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur bei Adoptionen aus Ländern, die nicht Mitglied des Haager Adoptionsübereinkommens sind, das Österreich im Jahr 1999 ratifiziert hat, ohne es bis dato aber rechtlich umzusetzen. Es zeigt sich, dass die mit der Vollziehung und Prüfung von Auslandsadoptionen befassten Institutionen – zumeist die Jugendbehörden in den Bezirkshauptmannschaften – häufig überfordert sind und über zu wenige Erfahrungswerte mit internationalen Adoptionen verfügen, sodass es zu höchst unterschiedlichen Beurteilungen identischer Fälle kommt.

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Grüne Position

Die Grünen fordern unter anderem die Schaffung einer bundesweiten, zentralen Vermittlungs- und Koordinationsstelle gemäß Haager Adoptionsübereinkommen insbesondere für die Auswahl von Ländern für Auslandsadoptionen, die Prüfung der mit Auslandsadoptionen befassten Vereine und Agenturen sowie die Überprüfung von Auslandsadoptionen im Herkunftsland des Kindes. Diese Zentralstelle muss mit ausreichendem Know-how und adäquaten Ressourcen ausgestattet sein. Überhaupt müssen die Bestimmungen des Haager Übereinkommens in die österreichische Rechtsordnung übernommen werden. Weiters sind qualitativ hochwertige Kriterien und Anforderungen an adoptionswillige Menschen nötig, die Möglichkeiten, eine Pflegestellenbewilligung zu erwerben – dies ist die Voraussetzung dafür, Kinder zu adoptieren –, müssen ausgebaut werden. Darüber hinaus sollen im Ausland adoptierte Kinder unverzüglich die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.

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Verantwortlich für den Inhalt: Barbara Zwerschitz, ehem. Grüne Jugendsprecherin und ehem. Abgeordnete zum Nationalrat; Mag. Thomas Geldmacher, Kultur- und Jugendreferent des Grünen Klubs im Parlament.