Alle Menschen mit Behinderungen müssen das Recht haben, gleichberechtigt am Bildungssystem teilzuhaben. Dieses Recht auf Integration ist mit entsprechenden Maßnahmen zu gewährleisten. Die Grünen fordern daher, dass Schulen, aber auch Lehr- und Lernprozesse so gestaltet sind, dass alle Kinder bestmöglich gefördert werden.
Bildungseinrichtungen müssen barrierefrei zugänglich und ausgestattet sein, über Schulart und Schulstandort muss frei entschieden werden können. Dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auch nach der 9. Schulstufe einen gleichberechtigten Zugang zu allen weiterführenden Schulen haben, ist ein weiteres Anliegen der Grünen.
Inhalt:
Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Die Themen Bildung und gleichberechtigter Zugang zur Bildung für Menschen mit Behinderungen finden in diesem keine Berücksichtigung.
Recht auf Integration besteht nach wie vor nur bis zur neunten Schulstufe. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Integration in höhere Schulen, an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen fehlen Integrationsangebote gänzlich. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz und benachteiligt Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Bildungseinrichtungen und schließlich auch zum Arbeitsmarkt.
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- Recht auf Integration
Der gleichberechtigte Bildungszugang für Menschen mit Behinderungen muss bundesweit gesetzlich verankert werden. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Integration in einen gemeinsamen Unterricht auch nach der 9. Schulstufe. Rahmenbedingungen für gemeinsamen Unterricht aller Kinder und Jugendliche müssen vom Gesetz festgelegt werden, sodass alle SchülerInnen bestmöglich gefördert werden. Schulen, aber auch Lehr- und Lernprozesse sind entsprechend zu gestalten, Bildungseinrichtungen müssen barrierefrei zugänglich und ausgestattet sein.
Neben dem Rechtsanspruch auf Integration muss frei über Schulart und Schulstandort entschieden werden können. Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist es heute im 11. und 12. Schuljahr etwa nur möglich, eine Sonderschule zu besuchen. Derartige Beschränkungen des Elternwahlrechts sind aufzuheben - vor allem zu Gunsten der bestmöglichen individuellen (Aus)-bildung.
- Miteinander voneinander profitieren
Grüne Bildungspolitik geht von einem inklusiven Menschenbild aus. Inklusion bedeutet "Einbeziehung". Die Verschiedenheit der Menschen wird als ein positiver Wert angesehen. Inklusive Bildung bedeutet freier Schulzugang mit entwicklungsorientiertem, individualisiertem Unterricht für alle SchülerInnen. Je nach individuellen Stärken und Bedürfnissen müssen von Seiten der Schule Anregungen und Herausforderungen auf vielfältige Art gesetzt werden. Die positiven Erfahrungen aus bereits laufenden Schulversuchen bestätigen die Vorteile eines gemeinsamen Unterrichts für alle SchülerInnen. SchülerInnen ohne Behinderungen eignen sich Charaktereigenschaften wie Toleranz, soziale Kompetenz, Hilfsbereitschaft und Offenheit an - SchülerInnen mit Behinderungen entwickeln mehr Selbstvertrauen und ein höheres Selbstwertgefühl.
Wir plädieren daher für ein Umdenken. Ein Umdenken von einer aussondernden, differenzierenden Pädagogik zu einer Pädagogik der Vielfalt, einer Pädagogik, die ein "im Miteinander voneinander profitieren" zulässt.
- Offene Unterrichtsformen und Teamteaching
Indem auf Frontalunterricht verzichtet wird und zwei LehrerInnen (einE Regel- und einE SonderschullehrerIn) gemeinsam eine Klasse unterrichten (Teamteaching), kann gezielt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der SchülerInnen eingegangen werden. Die Lerninhalte werden gemäß der Bedürfnisse der SchülerInnen und den Lehrplananforderungen aufbereitet. Je nach Inhalt und Aufgabenstellung arbeiten die SchülerInnen eigenständig - entweder alleine, im Team oder in Form von Projekten. Die dafür erforderliche Anzahl an Stütz- oder BegleitlehrerInnen ist zur Verfügung zu stellen.
SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind nicht automatisch nach dem Lehrplan der Sonderschule zu unterrichten, sondern nur dann, wenn sie dem Regelschullehrplan nicht folgen können. Dadurch sollen alle SchülerInnen die Chance haben ihren Stärken entsprechend gefördert zu werden.
Basale Förderklassen zeigen, dass auch mehrfachbehinderte, pflegeabhängige SchülerInnen in Regelschulen integriert werden können. Grenzen von Integration sind daher nicht im Schweregrad einer Behinderung, sondern als Folge von institutionellen Rahmenbedingungen zu sehen.
- Außerschulische Förderung
Sollten SchülerInnen krankheitsbedingt oder aus anderen medizinischen Gründen verhindert sein, die Bildungsangebote innerhalb eines Schulgebäudes wahrzunehmen, sind individuelle, außerschulische Angebote zu gewährleisten. Förder- und Bildungsangebote von Seiten des Staates sind unter Absprache mit den Eltern und eventuell auch mit medizinischen und pädagogischen ExpertInnen gemeinsam zu entwickeln. Schulabschlüsse wie die allgemeine Schulpflicht müssen auch außerhalb des Schulgebäudes möglich sein.
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Verantwortlich für den Inhalt: Theresia Haidlmayr, ehem. Behindertensprecherin und ehem. Abgeordnete zum Nationalrat; Mag.a Christina Heintel, ehem. Bildungsreferentin des Grünen Klubs im Parlament.