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06.07.2010 13:33

Forderungen der Grünen zum Thema Gebärdensprache

5 JAHRE ANERKENNUNG DER ÖSTERREICHISCHEN GEBÄRDENSPRACHE IM NATIONALRAT

Trotzdem ist die Gebärdensprache noch immer mehr tot als lebendig!

Am 6. Juli 2005 beschloss der Nationalrat einstimmig die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in Artikel 8 Bundes-Verfasssungsgesetz:

 "Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze."

Gleichzeitig wurde ein Entschließungsantrag beschlossen, der die Regierung auffordert, bestehende und künftige Gesetze dahingehend zu überprüfen, ob der Gebärdensprache in den einzelnen Lebensbereichen ausreichend Rechnung getragen wird, sowie die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Dies ist jedoch noch immer nicht erfolgt.

Was sich in den 5 Jahren verändert hat:

Positiv:

  • der Modellversuch „Gehörlos Studieren“ (GESTU) startet 2010 nach jahrelangen Verhandlungen an der TU. Um die Zahl der gehörlosen StudentInnen in Österreich zu erhöhen, wird eine zentrale Servicestruktur für gehörlose StudentInnen aufgebaut, in der Tutoren und Gebärdensprachdolmetscher zusammenarbeiten. Außerdem werden Uni-Angehörige bezüglich der speziellen Bedürfnisse und Arbeitsweisen gehörloser StudentInnen sensibilisiert. Der Modellversuch läuft 2 Jahre und wird vom Wissenschaftsministerium und der TU finanziert.
  • ÖBB – Im Rahmen eines Sensibilisierungsprojektes lassen die ÖBB ihre Mitarbeiter an den Schaltern in Gebärdensprache schulen.  Dadurch können gehörlose Menschen barrierefrei Fahrkarten kaufen.
  • Parlament  -  Seit einem Jahr werden alle Plenarsitzungen gedolmetscht.  Dadurch können erstmals gehörlose Menschen am politischen Geschehen teilnehmen. Außerdem werden hörende Menschen für die Gebärdensprache sensibilisiert.
  • ORF – Im Juni  2010 wird der ORF zum Ausbau der Untertitelung von Fernsehsendungen verpflichtet, damit auch gehörlose ORF-KundInnen die Programminhalte konsumieren können. Es ist ein Etappenplan zu erstellen, der jährlich überprüft wird.  Der ORF kündigt an, bis Ende 2010 45 % aller Sendungen zu untertiteln, dies wurde Ende 2009 mit den Behindertenorganisationen vereinbart.
  • Bilingualer Kindergarten: Als Beispiel für einzelne Initiativen sei hier der bilinguale Kindergarten in der Gusenbauergasse im 9. Bezirk erwähnt. Hier wachsen Kinder zweisprachig auf. Dies muss sich dann allerdings im gesamten Bildungsweg fortsetzen.

Negativ:

  • Noch immer keine Telefonvermittlungszentrale – in vielen anderen Ländern existiert sie bereits und ermöglicht gehörlosen, hör- und sprechbehinderten sowie taubblinden Menschen eine barrierefreie, direkte Kommunikation.
  • Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationsassistenten nehmen Anrufe von gehörlosen und hör- und sprechbehinderten Menschen wahlweise via Video in Gebärdensprache (Bildtelefon) oder als Schriftnachricht (Schreibtelefon, Internet, SMS) entgegen und vermitteln das Gespräch mündlich an die gewünschte Stelle weiter. So kann barrierefrei mit Ämtern und Behörden sowie mit Rettung, Ärzten etc. kommuniziert werden. Für taubblinde Menschen gibt es bereits speziell geeignete Geräte.
  • Kein Recht auf Unterrichtssprache. Im Bildungsbereich gibt es noch immer ganz große Defizite! Auch im neuen Curriculum für Gehörlosenpädagogik ist Gebärdensprache nicht ausreichend enthalten. Gehörlose SchülerInnen können daher nicht bilingual unterrichtet werden und haben einen enormen Bildungsnachteil.
  • Ausschluss von Menschen mit Gehörlosigkeit vom Lehrberuf.
    Wie auch in der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen gefordert, müssen ausreichend LehrerInnen, auch gehörloses LehrerInnen, mit bester Qualifikation in Gebärdensprache für den bilingualen Unterricht zur Verfügung stehen.
  • Kein Recht auf ÖGS-DolmetscherInnen – Gehörlose Menschen haben das Recht, auf Teilhabe an der Gesellschaft und auf eine unabhängige Lebensführung, und müssen daher ausreichend Dolmetschdienste zur Verfügung gestellt bekommen.
  • Zuwenig Dolmetscher im Gesundheitswesen: Es gibt zwar vereinzelt Gehörlosenambulanzen, doch das ist zuwenig. Auch in anderen Spitälern und Ambulanzen müssen bei Bedarf DolmetscherInnen zur Verfügung stehen. Ebenso haben gehörlose Menschen selbstverständlich das Recht auf freie Arztwahl.

Forderungen der Grünen zum Thema Gebärdensprache:

  • Gebärdensprache muss Unterrichtssprache werden und bilingualer Unterricht für gehörlose SchülerInnen ermöglicht werden.

  • Gehörlose sind für das Studium an den pädagogischen Hochschulen zuzulassen. Dazu sind die derzeit erforderlichen Sprech- und Stimmleistungen zu streichen. Gleichzeitig sind auch die vorgeschriebenen körperlich-motorischen Eignungen zu streichen, um allen Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Lehrberuf zu eröffnen.

  • Barrierefreies Studieren für alle muss ermöglicht werden  - der derzeit laufende Modellversuch an der TU muss an allen Universitäten in den Regelbetrieb übernommen werden.

  • Gesundheitswesen, Polizei, Ämter und Behörden sind ausreichend mit Gebärdensprachdolmetschern auszustatten.

  • Das Recht auf ihre Sprache für alle gehörlosen Menschen!



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